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20.01.2020

Demokratie live erleben - Mittendrin statt nur dabei!

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landratswahl gesucht!

Um einen reibungslosen Ablauf der Wahl zu gewährleisten, sind die Städte und Gemeinden auf Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen, die am Wahlsonntag als Mitglieder des Wahlvorstan­des in den Wahllokalen ihren Dienst verrichten. Bei der Landratswahl am 08. März 2020 und bei einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2020 gibt es 187 Urnenwahlbezirke und 25 Briefwahlbezirke, in denen die Stimmen ausgezählt werden.

Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Funktionen zusammen. Dazu gehören die/der Wahl­vorsteher/in und ihre/seine Stellvertretung, ein/e Schriftführer/in und mehrere Beisit­zer/innen. Für die Mitarbeit im Wahlvorstand gibt es eine Aufwandsentschädigung gemäß der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung.

Zu den Aufgaben am Wahlsonntag gehören:

  • Die Beisitzer/innen kontrollieren die Wahlbenachrichtigungskarten bzw. den Personalaus­weis und geben dann die Stimmzettel aus.
  • Die/Der Schriftführer/in führt das Wählerverzeichnis und nimmt die Wahlniederschrift wäh­rend der Wahlhandlung auf.
  • Die/Der Wahlvorsteher/in eröffnet und beendet die Wahlhandlung und leitet die Tätig­keit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenzählung. Sie/er gibt Ent­scheidungen des Wahlvorstandes und das Wahlergebnis im Wahlbezirk bekannt.
  • Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen gemeinsam für die ordnungsgemäße Durch­führung der Wahl und zählen die Stimmen aus.

Voraussetzungen:

    • Sie brauchen keine Vorkenntnisse. Die Städte und Gemeinden bieten aber für verschiedene Funktionen im Wahlvorstand Schulungen an.
    • Sie müssen in einer Gemeinde des Landkreises Hameln-Pyrmont gemeldet und für die Landratswahl wahlberechtigt sein. 

Anmeldung und weitere Informationen:

Nähere Informationen rund um das Wahlehrenamt und die Anmel­dung zur Wahlhelferin oder zum Wahlhelfer bei der Landratswahl am 08. März 2020 und bei einer eventuellen Stichwahl am 22. März 2020 erhalten Sie bei folgenden Mitarbeitenden Ihrer Heimat­kommune: