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23.05.2023

Jugendschöff*innenwahl

Die Amtszeit der in 2018 gewählten Jugendschöff*innen für den Bereich des Amtsgerichtes Hameln endet am 31. Dezember 2023. 

Daher steht in diesem Jahr die Wahl der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen für die Jugendkammern und Jugendschöffengerichte für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 an.

Gesucht werden noch Bewerberinnen und Bewerber, die vor allem in Hameln wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Interessierte, die bereits in der zweiten Amtszeit als ehrenamtliche*r Richter*in tätig sind, können sich nicht erneut bewerben.

Personen, die sich bei anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe engagieren, sind für das verantwortungsvolle Schöff*innenamt besonders geeignet, da die Tätigkeit im hohen Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit sowie ein gutes Urteilsvermögen verlangt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Jugenderziehung kompetent und erfahren sein.

Haben Sie Interesse an diesem spannenden Ehrenamt? Dann füllen Sie gerne das Formular aus und senden es bitte an Herr Kauert.