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23.02.2021

Neuer Bogen zur Mitteilung einer möglichen Kindeswohlgefährdung

Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat einen neuen Bogen zur Mitteilung gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII entwickelt. Dieser wird alle sich um Umlauf befinden Checklisten ersetzen. Zudem gibt es ein aktualisiertes Schema zum Verfahrensabflauf im Kinderschutz

Bitte beachten Sie, dass sich der umfangreiche Mitteilungsbogen vorrangig an Fachkräfte richtet. Wenn Sie eine Mitteilung machen möchten, melden Sie sich einfach bei der Erstberatung + Information. Die Erstberatung + Information ist montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter 05151 / 903-3420 und 05151 / 903-3434 erreichbar. Zudem ist eine Kontaktaufnahme jederzeit unter Erstberatung-Jugendamt@hameln-pyrmont.de möglich.

Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten ist das Jugendamt im Rahmen der Rufbereitschaft rund um die Uhr über alle Polizeidienststellen im Landkreis und der Notrufnummer 110 sowie über die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland unter der Telefonnummer 05151/951000 zu erreichen.

Hier gelangen Sie direkt zum neuen Mitteilungsbogen.
Alternativ finden Sie den Mitteilungsbogen unter dem Reiter Wir für Sie -> Service -> Anträge und Formulare. 

Aufgrund aller menschlicher Individualitäten ist es nicht möglich ist, einen Mitteilungsbogen zu entwickeln, der auf alle Eventualitäten vorbereitet ist. Daher wurde der Mitteilungsbogen so konzipiert, dass genügend Raum für Bemerkungen und Ergänzungen vorhanden ist.

Ihre Hinweise sind wichtig! Deshalb werden Sie zukünftig, nachdem Sie eine Mitteilung möglicher Gefährdungsmerkmale gemacht haben, eine Empfangsbestätigung bekommen. In dieser wird Ihnen der Eingang bestätigt und mitgeteilt, welcher Sachbearbeiter die Mitteilung bearbeitet. Alle Mitteilungen von möglichen Gefährdungsmerkmalen gehen bei der Erstberatung + Information ein.