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14.01.2022

Starke Nachfrage wegen Führerscheinumtausch
Doch: Noch keine Geldbuße bei abgelaufenen Altführerscheinen

Vor dem Hintergrund, dass viele Fahrerlaubnisinhaber ihre alten Führerscheine gegen neue EU-einheitliche Ausweise umtauschen müssen, ist der Andrang in den Führerscheinstellen derzeit groß.

Grundsätzlich gelten für den Umtausch zur Vermeidung der Überlastung von Behörden und langer Wartezeiten gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – doch je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher.

So müssen derzeit alle Personen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihre alten Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2022 gegen neue EU-einheitliche Ausweise umtauschen.

In den letzten beiden Jahren sind ca. 3.500 Führerscheine umgetauscht worden, schätzungsweise 8.000 fehlen noch. Die Nachfrage bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt ist gerade in den letzten beiden Monaten mit vier bis fünfwöchigen Vorlaufzeiten sehr stark gestiegen.

„Erst ging es nur sehr schleppend los. Doch dann konnten und können wir pandemiebedingt aufgrund der räumlichen Situation und den Zugangseinschränkungen nicht ausreichend Termine zur Verfügung stellen. Das ist nicht befriedigend, obwohl wir uns aufgrund des enormen zusätzlichen Arbeitsaufwandes mit tausenden von Umtauschpflichtigen auch personell verstärkt haben“, erklärt Bernd Lange, Teamleiter der Führerscheinstelle.

Wichtig ist, dass zwar der Führerschein nach Ablauf der Frist selbst ungültig wird, nicht aber die Fahrerlaubnis erlischt. Das bedeutet, dass das Auto weiter unbefristet gefahren werden darf.

Streng genommen wird nach Ablauf der Umtauschfrist jedoch eine Ordnungswidrigkeit begangen. Doch aufgrund einer Entscheidung des Landes Niedersachsen sieht die Polizei zunächst davon ab, bei Vorlage eines ungültigen Altführerscheins bei Kontrollen ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro als Sanktion zu verhängen.

Stattdessen soll eine halbjährige Frist zum Nachreichen eines gültigen EU-Kartenführerscheins eingeräumt werden.

„Das ist ein guter Kompromiss, der sowohl den zuständigen Behörden als auch den Betroffenen mehr Zeit einräumt“, betont Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes, „außerdem hoffen wir auf das Sommerhalbjahr mit einer entspannteren Corona-Situation“.

Abschließend bittet Stemme die Führerscheinbesitzer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964, die bis zum 19. Januar 2023 umtauschen müssen, um Geduld und die Verschiebung des Umtausches möglichst auf die kommenden Sommermonate.   

Weitere Informationen sind auch hier zu finden.