Tabakfreie Nikotinbeutel
Trotz eines Inverkehrbringungsverbotes kam es in der Vergangenheit bei Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung im Landkreis Hameln- Pyrmont immer wieder zu Funden von tabakfreien, nikotinhaltigen Portionsbeuteln –zum oralen Gebrauch-, sogenannten „Nikotin Pouches“.
Dass das Inverkehrbringen von tabakfreien, nikotinhaltige Portionsbeuteln in Deutschland verboten ist, scheint den wenigsten Konsument*Innen bekannt zu sein.
Aber was sind tabakfreie, nikotinhaltige Portionsbeutel überhaupt und wie werden sie rechtlich in Deutschland eingestuft?
Die Verwendung von tabakfreien, nikotinhaltigen Portionsbeuteln ermöglicht das Aufnehmen von Nikotin ganz ohne Qualm und unangenehmen Gerüchen, wie es bei einer Zigarette der Fall ist. Das macht dieses Produkt leider auch so attraktiv für Jugendliche.
Tabakfreie, nikotinhaltige Portionsbeutel sind kleine weiße Cellulose-Beutel, die aus verschiedenen Stoffen wie Wasser, Cellulose, Geschmacksverstärker, Aroma, Süßstoffe, Verdickungsmittel, Feuchtigkeitsmittel, Säureregulatoren und eben Nikotin hergestellt werden.
Der Portionsbeutel wird bei Verwendung unter die Ober- oder Unterlippe platziert. Dort wird das Nikotin durch den Speichel aus dem Beutel herausgelöst und über die Mundschleimhaut in den Körper aufgenommen, wo es seine Wirkung entfaltet.
Da diese Produkte keinen Tabak enthalten, unterliegen Sie nicht den tabakrechtlichen Rechtsnormen in Deutschland und werden als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Novell- Food Verordnung eingestuft.
Eine Einstufung als Lebensmittel erfolgt auch deshalb, da die Stoffe (u.a. Nikotin) vom Menschen aufgenommen werden. Da Nikotin aber als gesundheitsschädlich eingestuft wird, ist eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel ebenfalls nicht zu erwarten. Denn das Europäische Lebensmittelrecht führt dazu aus, dass Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen.
Aus diesen Gründen dürfen tabakfreie, nikotinhaltige Portionsbeutel „Nikotin Pouches“ in Deutschland nicht verkauft werden.
Eine ausführliche Gesundheitliche Bewertung von tabakfreien, nikotinhaltigen Portionsbeuteln kann auf der Internetseite der Bundesanstalt für Risikobewertung (BfR) eingesehen werden.
Für weitere Infos schauen Sie bitte hier.