Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
26.02.2026

Weiterer Fall von Geflügelpest

Das Amt für Ordnung, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung vom Landkreis Hameln-Pyrmont bittet alle Geflügelhalter weiterhin um erhöhte Wachsamkeit, da bei einem Bussard in Hessisch Oldendorf erneut das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen wurde.

Bereits im Januar wurde auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen das hochansteckende Virus H5N1vermutlich von einem Wildvogel in einen geflügelhaltenden Betrieb eingetragen.

Dies hatte eine Aufstallungsanordnung in den Orten Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde zur Folge, die auch weiterhin gültig ist.

Das Geflügel ist hier ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten. Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln können genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen.

„Aufgrund der aktuellen Situation sind grundsätzlich alle Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont weiterhin angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügel ist weiterhin sehr hoch“, sagt Amtsleiterin Dr. Himmelsbach.

Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln, die das Virus übertragen können, sollten vermieden werden. Dazu kann es insbesondere in Gewässernähe sinnvoll sein, das Geflügel aufzustallen, sofern der Betrieb nicht eh schon durch die Aufstallungsanordnung betroffen ist.

Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt werden.

Kleine Geflügelhaltungen können sich diesbezüglich unter anderen an folgendem Merkblatt orientieren.

Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.

Das betroffene gehaltene Geflügel zeigt z.B. einen plötzlichen Rückgang in der Futter- und Wasseraufnahme, einem starken Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen, Atemnot und Atemgeräusche. Enten und Gänsen zeigen kaum oder nur milde Krankheitssymptome.

Bei einem Auftreten der genannten Symptome sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. „Ein Verdacht muss sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt“, erklärt Dr. Himmelsbach.

Eine Ansteckung von Menschen mit Geflügelpest kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensivem direktem Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch als sehr gering einzuschätzen.

Tote Wildvögel, insbesondere Greifvögel, Enten, Kranichen und Gänse, können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032504 oder über vet@hameln-pyrmont.de gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.

Aktuelle Informationen zur Lage Geflügelpest sowie aktuelle Gebiete mit Aufstallungspflichten in Niedersachsen sind hier einzusehen.