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04.10.2024

Wohngeld kann ab sofort online beantragt werden

Wohngeld kann beim Landkreis Hameln-Pyrmont ab sofort online beantragt werden. Der Antrag kann ganz bequem über ein Online-Formular eingereicht werden:

Wohngeld erstmalig oder neu beantragen | Landkreis Hameln-Pyrmont

Bürgerinnen und Bürger, die diesen Weg wählen, erhalten dann auch Ihren Bescheid digital – das spart Papier und leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Für den Online-Antrag auf Wohngeld ist ein Benutzerkonto bei BundID erforderlich. BundID stellt ein Benutzerkonto für die Inanspruchnahme von Verwaltungsdienstleistungen bereit und stellt sicher, dass keine anderen Personen im Namen der Benutzerin oder des Benutzers Namen handeln können. Für die Einrichtung des Benutzerkontos ist daher eine Identifizierung erforderlich. Diese muss nur einmal geschehen. Mit Hilfe dieses Benutzerkontos können nachfolgend auch viele andere Verwaltungsangelegenheiten online erledigt werden.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist für die Gewährung von Wohngeld für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises außerhalb der Stadt Hameln zuständig. Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Hameln müssen Ihren Wohngeldantrag an die Stadt Hameln richten.

Das Wohngeld soll ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen für Haushalte mit geringerem Einkommen ermöglichen und wird in Form eines Mietzuschusses für MieterInnen von Wohnraum oder als Lastenzuschuss für EigentümerInnen eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt. Dabei ist die Höhe des Wohngelds insbesondere von der Haushaltsgröße, dem Gesamteinkommen des Haushalts und von der Höhe der Wohnkosten abhängig.

BezieherInnen von Bürgergeld oder Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil bei Ihnen bereits die Wohnkosten bei der Berechnung der Höhe des Bürgergeldes oder der Sozialhilfe berücksichtigt werden.