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22.06.2021

Schutzimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren im Impfzentrum Hameln

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat Ende Mai den von BioNTech/Pfizer entwickelten mRNA-Impfstoff Comirnaty auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren als ersten COVID-19-Impfstoff in dieser Altersklasse zugelassen; weitere Impfstoffe befinden sich derzeit noch in der Zulassungsphase.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung nicht allgemein für alle Kinder und Jugendlichen von 12 bis einschließlich 17 Jahren, sondern nur dann, wenn

  • bestimmte Vorerkrankungen vorliegen,
  • enge Kontaktpersonen der Kinder und Jugendlichen selbst nicht oder nicht ausreichend durch eine Impfung geschützt werden können oder
  • arbeits- und berufsbedingt ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus besteht.

Sollte bei Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern Interesse an einer Schutzimpfung bestehen, wird seitens des Impfzentrums empfohlen, sich zunächst insbesondere an die Kinder- und Jugendärzte zu wenden. Aufgrund des bestehenden Behandlungsverhältnisses sollte von dort eine Risikoabschätzung und Impfung unkompliziert durchgeführt werden können.

Daneben besteht die Möglichkeit für Niedersächsinnen und Niedersachsen ab 12 Jahren, sich für eine Corona-Schutzimpfung über das Portal des Landes Niedersachsen online unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch unter 0800 99 88 66 5 anzumelden.

Sollten Sorgeberechtigte und die Kinder/Jugendlichen die Impfung mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer wünschen, kann die Impfung im Impfzentrum in Hameln nach ärztlicher Aufklärung und Risikoabschätzung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung zur Impfung von allen Sorgeberechtigten gemeinsam getroffen wurde und mindestens ein Sorgeberechtigter bei der Aufklärung anwesend ist. Dieser Sorgeberechtigte muss auf den Aufklärungsbögen daher zwingend das Einverständnis des nicht anwesenden Sorgeberechtigten versichern. 

Falls besondere Vorerkrankungen vorliegen, die dem Impfarzt eine Entscheidung über die Impfung nicht möglich macht, ist eine Überweisung an einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin erforderlich.