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Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen

Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Personen, Ratsuchende und Angehörige, aber auch für interessierte Einrichtungen und Organisationen. Seit Juli 2014 ist diese fachkundige Beratungsstelle als Kooperation zwischen dem Landkreis Hameln-Pyrmont, der Stadt Hameln und dem Paritätischen tätig.

Mit zwei Standorten (Kreishaus und Eugen-Reintjes-Haus) berät der Senioren- und Pflegestützpunkt zu allen Fragen des Älterwerdens und der Pflege. Unser Ziel ist es, dass Seniorinnen und Senioren im Landkreis Hameln-Pyrmont gut beraten und im Falle eines Hilfebedarfs individuell und bestmöglich versorgt werden, damit möglichst lange ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der häuslichen Umgebung gelingen kann.

Die Mitarbeitenden informieren und beraten wohnortnah, umfassend, unabhängig und kostenlos über vorhandene Betreuungsangebote, rechtliche Grundlagen und zuständige Kostenträger und unterstützen auch beim Stellen von Anträgen.

Der Senioren- und Pflegestützpunkt arbeitet präventiv, berät in Notlagen, bindet vorhandene Betreuungs- und Versorgungsangebote ein und arbeitet mit an der Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft im Landkreis Hameln-Pyrmont. Darüber hinaus bilden die Mitarbeitenden DUO-Seniorenbegleiter aus und organisieren Informationsveranstaltungen und Aktionen zu verschiedenen Themen rund ums Altern.

Unser Team

Jan Hildebrandt

Telefon: 05151/ 903-3301
Zuständig für Bad Münder, Hess. Oldendorf und Hameln

Doreen Bittermann

Telefon: 05151/903-3321
Zuständig für Coppenbrügge, Salzhemmendorf, Emmerthal und Hameln

Melanie Schneider

Telefon: 05151/ 903-3334
Zuständig für Bad Pyrmont, Aerzen und Hameln

Regina Reinert

Telefon: 051517 903-3398
Zuständig für Sozialplanung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Außerhalb der Öffnungszeiten oder wenn Sie uns nicht direkt erreichen, können Sie uns gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Unsere offenen Sprechzeiten

Im Kreishaus in Hameln, Süntelstraße. 9:

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Eugen-Reintjes-Haus (FIZ in Hameln):

Freitag 10:00 - 12:30 Uhr

Aerzen, Rathaus Raatssaal

09:00 – 10:30 Uhr
jeden 1. Montag im Monat

Bad Pyrmont Rathaus, EG Raum 128

11:00 – 12:30 Uhr
jeden 1. Montag im Monat

Salzhemmendorf (Fachdienst Ordnung/Soziales) Kleiner Lahweg 2, 31020 Salzhemmendorf

09:00 – 10:30 Uhr
jeden 2. Montag im Monat

Coppenbrügge Bürgeramt, Raum II

11:00 – 12:30 Uhr
jeden 2. Montag im Monat

Hessisch Oldendorf, Rathaus II. Sitzungssaal

09:00 – 10:30 Uhr
jeden 3. Montag im Monat

Bad Münder, Echternstraße 16, 31848 Bad Münder (Wuschelraum)

11:00 – 12:30 Uhr
jeden 3. Montag im Monat

Emmerthal, Rathaus Besprechungsraum I

09:00 – 10:30 Uhr
jeden 4. Montag im Monat

Während der Sommerferien werden die Sprechzeiten in den Kommunen ausgesetzt.

Bei Bedarf und nach Terminvereinbarung können wir Sie zur Beratung auch im häuslichen Umfeld aufsuchen.

Pflegewegweiser

Unser Pflegewegweiser "Älter werden im Landkreis Hameln-Pyrmont" bietet zahlreiche Informationen und Kontaktdaten, die uns für unsere älteren Mitmenschen im Landkreis Hameln-Pyrmont wegweisend und hilfreich erscheinen.

Sie können den Pflegewegweiser hier als pdf-Dokument herunterladen oder direkt hier online durchblättern.

Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Pflegeversicherung

Durch die Pflegestärkungsgesetzte (PSG1,2 & 3) gab es in den vergangenen Jahren viele Neuerungen. Unter anderem wurde von den 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Begutachtungsinstrument (NBA) entwickelt. Dieses prüft die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Diesen lauten wie folgt:

1. Mobilität

2. Kognitive & Kommunikative Fähigkeiten

3. Verhaltensweisen in psychischen Problemlagen

4. Selbstversorgung

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Bedingungen

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Wurde ein Pflegegrad ermittelt hat die/der Betroffene Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI, sofern man pflegeversichert ist. Diese beinhalten unter anderem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tagespflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag.

Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5
vor Vollendung des 25. Lebensjahres:

  • Gesamtleistungsbetrag für 
    Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr

Weitere Leistungen für alle Pflegegrade:

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 4.000 € pro Maßnahme
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 € pro Monat
  • Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung
  • Zuschuss in ambulant betreuten Wohngruppen: 214 € pro Monat
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil bei vollstationärer Pflege