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07.10.2020

Erste Anlaufstelle für Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen

Eine zentrale Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kinder vor Misshandlungen und Vernachlässigung zu schützen.

Doch wer ist der richtige Ansprechpartner, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung besteht? Die erste Anlaufstelle für Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen und Krisen jeglicher Art ist die Erstberatung + Information. Dort werden alle Meldungen und Mitteilungen aufgenommen und bearbeitet.

Die beiden erfahrenen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen Silke Pohl und Irene Niehus sind montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr telefonisch unter 05151 / 903-3420 und 05151 / 903-3434 erreichbar. Zudem ist eine Kontaktaufnahme jederzeit unter Erstberatung-Jugendamt@hameln-pyrmont.de möglich.

„Bitte scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht auf der Mailbox zu hinterlassen, falls die Mitarbeiterinnen gerade im Gespräch sein sollten und den Anruf nicht entgegennehmen können. In der Regel erhält der Anrufer noch am selben Tag einen Rückruf“, erklärt Jan-Enno Tammen, stellv. Leiter des Jugendamtes.

Für einen persönlichen Kontakt stehen die beiden Sozialpädagoginnen zu den oben genannten Zeiten im Kreishaus zur Verfügung. 

Aufgrund der derzeit geltenden Corona-Bestimmungen muss vorab ein Termin mit der Erstberatung + Information vereinbart werden. Alternativ ist auch eine Anmeldung am Empfang im Kreishaus möglich.  

Außerhalb der oben genannten Dienstzeiten ist das Jugendamt im Rahmen der Rufbereitschaft rund um die Uhr über alle Polizeidienststellen im Landkreis und der Notrufnummer 110 sowie über die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland unter der Telefonnummer 05151/951000 zu erreichen.