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14.02.2022

Abschließendes Ergebnis für Reinerbeck

Verkehrsrechtliche Einschränkungen sind nicht zu rechtfertigen

Am 4. Februar 2022 hatte die Abordnung einer Bürgerinitiative (BI) ihrer Forderung nach verkehrsrechtlichen Maßnahmen in Reinerbeck durch eine Kundgebung zunächst vor dem Straßenverkehrsamt, später auch in einem persönlichen Gespräch mit Landrat Dirk Adomat vor dem Kreishaus in Hameln Nachdruck verliehen.

Inzwischen liegt die aktuelle Auswertung der Ergebnisse einer weiteren Verkehrsmessung (in Höhe des Dorfgemeinschaftshauses) für den Zeitraum vom 02.02.2022 – 07.02.2022 in der Ortschaft vor und bestätigt erneut, dass die Verkehrszahlen keine Einschränkung rechtfertigen können.

Tatsächlich ist die Verkehrsbelastung im Vergleich zur letzten Messung an dieser Stelle um über 500 Fahrzeuge täglich zurückgegangen. Dabei sank auch der Anteil an Sattelzügen von 8,43 % auf 2,58 %. Dieser Rückgang wird in erster Linie auf das Ende der jährlichen Rübenabfuhr zurückgeführt. Eine weitere deutliche Entlastung wird im Sommer mit dem Ende der Baumaßnahme an der Bundesstraße B1 in Barntrup erwartet.

Aufgrund des leicht erhöhten Geschwindigkeitsniveaus in diesem Bereich wird die Straßenverkehrsbehörde, nach ausdrücklicher Zusicherung von Landrat Dirk Adomat, weiterhin in unregelmäßigen Abständen und zu unterschiedlichen Zeiten Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen.

Das abschließende Ergebnis der Verkehrsuntersuchung wurde zwischenzeitlich an die Vertreter der BI versandt.

Für Irritationen sorgt in diesem Zusammenhang, dass die Kreisstraße K 36 im Bereich des Landkreises Hameln-Pyrmont im weiteren Verlauf jenseits der Landesgrenze als lippische Kreisstraße K 59 von den jeweils zuständigen Behörden unterschiedlich beurteilt wird.

“Es ist zunächst einmal nicht ungewöhnlich, dass auf einzelnen Abschnitten einer überörtlichen Straße verschiedene verkehrsrechtliche Einschränkungen bestehen. Dass die in diesem Fall angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung an der Landes- und Kreisgrenze beginnt, ist darauf zurückzuführen, dass hier zwei unterschiedliche Straßenabschnitte beurteilt werden“, erklärt Andreas Stemme, Leiter der Straßenverkehrsbehörde In Hameln.

Die Kreisstraße K 36 mit ihrem weitgehend kurvenfreien Verlauf und guten Sichtbeziehungen in diesem Bereich - auch im Hinblick auf die zwei Zufahrtsmöglichkeiten von Duensen - wurde in Abstimmung mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Deren Ergebnis - ohne signifikantes Unfallgeschehen in dem Abschnitt - rechtfertigt im Bereich des Landkreises Hameln-Pyrmont keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Ähnliche Abschnitte ohne Beschränkung finden sich im ländlich geprägten Weserbergland übrigens an vielen Stellen.

Weitere Informationen zu diesem Thema: BASt - Fachthemen – Verkehrstechnik - RAL – Die neuen Straßentypen für Landstraßen
https://www.bast.de/DE/Verkehrstechnik/Fachthemen/v1-strassentypen.html