Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht endet wie geplant
Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für alle geflügelhaltenden Betriebe mit mehr als 50 Tieren im Landkreis Hameln-Pyrmont endet wie geplant nach vier Wochen. Die Regelung war am 12. März 2026 in Kraft getreten und endet nun fristgemäß zum 09.04.2026.
Trotz des Auslaufens der Maßnahme bleibt die Gefährdungslage bestehen. Das Geflügelpestvirus gilt als zunehmend endemisch in der Wildvogelpopulation, das heißt es kommt dort dauerhaft vor und zirkuliert kontinuierlich.
Der Landkreis ruft daher alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter weiterhin zu erhöhter Wachsamkeit und zur konsequenten Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Insbesondere der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, eine sorgfältige Stallhygiene sowie ein kontrollierter Zugang zu den Tierhaltungen bleiben entscheidend, um Geflügelbestände wirksam vor einer Infektion zu schützen.
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Das betroffene gehaltene Geflügel zeigt z.B. einen plötzlichen Rückgang in der Futter- und Wasseraufnahme, einem starken Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen, Atemnot und Atemgeräusche. Enten und Gänsen zeigen kaum oder nur milde Krankheitssymptome.
Bei einem Auftreten der genannten Symptome sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Ein Verdacht muss sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt.
Eine Ansteckung von Menschen mit Geflügelpest kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensivem direktem Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch als sehr gering einzuschätzen.
Tote Wildvögel (insbesondere Greifvögel, Enten, Kranichen und Gänse) können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032504 oder über vet@hameln-pyrmont.de gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.
Aktuelle Informationen zur Lage Geflügelpest sowie aktuelle Gebiete mit Aufstallungspflichten in Niedersachsen können Sie hier einsehen.
