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24.02.2022

Aufnahme afghanischer Ortskräfte im Landkreis Hameln-Pyrmont

Die bedrückenden Bilder aus Kabul aus dem Sommer des letzten Jahres sind vielen noch in Erinnerung, als nach dem Vormarsch der Taliban in Afghanistan viele Staaten versuchten, ihr Botschaftspersonal und ihre Staatsangehörigen aus dem Land zu evakuieren, um sie vor möglichen Übergriffen zu schützen.

Auch viele afghanische Staatsangehörige begaben sich aus Furcht vor den Taliban zum Flughafen Kabul in der Hoffnung, mit der Hilfe anderer Staaten aus dem Land zu fliehen. Darunter waren auch sogenannte afghanische Ortskräfte. Hierbei handelt es sich um afghanische Staatsangehörige, die sich während des NATO-Einsatzes aktiv in den Dienst der NATO-Truppen gestellt hatten. Gerade deshalb fürchten sie jetzt um ihr Leben und das ihrer Familie, weil sie Vergeltungsaktionen der Taliban wegen der Zusammenarbeit mit den NATO-Staaten befürchteten. Auch für die Bundeswehr waren Ortskräfte in Afghanistan tätig.

Innerhalb der damaligen Bundesregierung bestand Einigkeit darüber, dass den für die Bundeswehr tätig gewesenen Ortskräfte und ihren Familien Schutz gewährt und ihnen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht werden muss. Hierfür wurde ein Aufnahmeverfahren geregelt.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sind seit der Machtübernahme der Taliban genau 2064 ehemalige afghanische Ortskräfte in Deutschland angekommen. Zusammen mit ihren Familienangehörigen handelt es sich um mehr als 8700 Personen, die inzwischen Aufnahme im gesamten Bundesgebiet gefunden haben.

Auch in der Stadt Hameln wohnt zwischenzeitlich ein Ehepaar mit 3 minderjährigen Kindern, das zu dem Personenkreis der aufgenommenen Ortskräfte und ihrer näheren Familienangehörigen zählt.

Demnächst wird der Flecken Salzhemmendorf zwei weitere Familien, bestehend aus insgesamt 12 Personen, aufnehmen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir diesen Menschen im Landkreis Hameln-Pyrmont ein neues, sicheres Zuhause in einer geschützten Umgebung bieten können“, sagt Kreisrätin Sabine Meißner.

Die Aufnahme dieser Personen wird auf die Verteilquote nach dem Niedersächsischen Aufnahmegesetz für den Landkreis Hameln-Pyrmont angerechnet. Die Verteilquote stellt eine gerechte Verteilung von schutzbedürftigen Personen in Abhängigkeit von Wirtschaftskraft und Einwohnerzahl innerhalb des Bundesgebietes sicher und regelt insbesondere die Zuweisung von Asylsuchenden.