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16.03.2022

Einrichtungsbezogene Impflicht seit heute in Kraft

Der Deutsche Bundestag hat eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, um insbesondere die Gesundheit von vulnerablen Personengruppen (z.B. Bewohnerinnern und Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen) vor einer schweren COVID-19-Erkrankung zu schützen.

Am heutigen 16. März 2022 tritt die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Kraft, wonach Beschäftigte in diesem Bereich nur noch tätig sein dürfen, wenn sie gegen COVID-19 vollständig geimpft oder aber genesen sind – oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen. Anderenfalls kann ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden.

„Dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, kommt eine besondere Verantwortung zu, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19 Krankheitsverlauf hat“, betont Dr. Silke Farin, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Bei geimpften Personen sinkt jedoch sowohl das Risiko einer asymptomatischen Infektion als auch das Übertragungsrisiko in den Fällen, in denen es trotz Impfung zu einer Infektion kommt. Von einem reduzierten Übertragungsrisiko profitieren damit insbesondere vulnerable Personen, da eine Schutzimpfung gerade bei älteren und immunsupprimierten Personen nicht immer eine Erkrankung verhindert.

„Die Einrichtungen und Unternehmen nach § 20a Absatz 1 Satz 1 IfSG sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt des Landkreises Hameln-Pyrmont bis spätestens Ende März 2022 die Personen zu melden, die bis zum 15.03.2022 keinen geeigneten Nachweis vorgelegt haben, sofern sich der Betrieb im Landkreis Hameln-Pyrmont befindet“, erklärt Dr. Farin.

Die Meldung der nicht ausreichend immunisierten Mitarbeitenden ist ausschließlich über das digitale Meldeportal abzugeben.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht können an folgende Emailadresse gerichtet werden: impfpflicht@hameln-pyrmont.de

Aufgrund des nach wie vor hohen Arbeitsaufkommens im Gesundheitsamt wird darum gebeten, von Anrufen abzusehen und Fragen ausschließlich per Email einzureichen.