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08.02.2022

Errichtung des Funkmastes in Zersen ist baurechtskonform

Die Wogen der Erregung schlugen in Zersen in den letzten Tagen hoch, nachdem im Ortskern ein Antennenmast installiert wurde.

Vor Ort hat sich die Bauaufsicht des Landkreises Hameln-Pyrmont jetzt ein Bild von der Situation gemacht, da der Behörde die Installation des Mastes zunächst nicht bekannt war.

Diese Prüfung hat ergeben, dass die Anlage baurechtskonform installiert wurde. Weder übersteigt die Höhe des Mastes 15 m noch liegt eine Verletzung einzuhaltender Grenzabstände zum Nachbargrundstück vor.

Im Fazit stellt die Behörde fest, dass die Installation dieses Funkmastes einer Baugenehmigung nicht bedurfte und ein behördliches Einschreiten nicht geboten war.

Die vorgetragenen Bedenken zu möglichen elektromagnetischen Feldern sind nicht vom Landkreis Hameln-Pyrmont zu beurteilen, da die Betriebsgenehmigung für eine solche Anlage von der Bundesnetzagentur erteilt wird.