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Europawahl 2019

Im Zeitraum vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der europäischen Union die 9. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 26. Mai 2019 bestimmt. Die Wahlzeit ist von 8:00 - 18:00 Uhr. 

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein schriftlich beantragen. Dies kann auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in den Rathäusern der für Sie zuständigen Gemeinde.

Wie die Briefwahl funktioniert, zeigt Ihnen dieses Video.

Allgemeines zur Europawahl 2019

Deutschland stellt 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament. In Deutschland wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Eine Untergliederung des Wahlgebiets in Wahlkreise erfolgt nicht. Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland können ihre Stimme in den ca. 90.000 Wahlbezirken, davon rund 15.000 Briefwahlbezirke, abgeben.

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen der VertreterInnen für die Vertreterversamm­lung nicht früher als 12 Monate vor Beginn des Jahres durchgeführt werden, in dem die Wahl des Europäischen Parlaments ansteht. Für die Wahlen der BewerberInnen gilt eine Frist von neun Monaten. Die innerparteilichen Wahlen dürfen demnach erst ab dem 01.01.2018 durch­geführt werden und die Wahl der Bewerberinnen ab dem 01.04.2018. Die Listen für ein Bun­desland und gemeinsame Listen für alle Länder sind beim Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tage vor der Wahl bis 18:00 Uhr schriftlich einzureichen.

Europawahl 2019 im Landkreis Hameln-Pyrmont

Im Landkreis Hameln-Pyrmont werden die Stimmzettel in 187 Urnenwahl- und 16 Briefwahlbezirken ausgezählt. Die dafür gebildeten Wahlvorstände umfassen ca. 1.400 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zusätzlich sind in den Rathäusern der kreisangehörigen Gemeinden und im Kreishaus insgesamt ca. 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  im Einsatz.

Repräsentativstatistik

Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Dafür werden stichprobenartig Wahlbezirke ausgewählt, in denen Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck („Mann“ oder „Frau“ für das Geschlecht und eine der sechs verschiedenen Geburtsjahresgruppen) verwendet werden. Die Wahrung des Wahlgeheimnisses und des Datenschutzes werden hierbei natürlich eingehalten.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre des Bundeswahlleiters zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik.

Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur Wahl finden Sie über die nachstehenden Verlinkungen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:

Rechtsgrundlagen für Europawahlen

Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Europawahl

Termine und Fristen

Informationen für Wählerinnen und Wähler


Hinweis zur Ergebnisdarstellung am Wahlsonntag:

Nach Schließung der Wahllokale um 18.00 Uhr werden in den Städten und Gemeinden die Stimmen durch ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfern ausgezählt. Die Auszählung der Wahlbriefe erfolgt im Kreishaus. Sobald die Ergebnis-Meldungen der einzelnen Wahlvorstände eingegangen und verarbeitet sind, werden sie auf dieser Seite bereitgestellt.


Europa wählt - Ein Heft über die Europawahl 2017