Informationen des Gesundheitsamtes zur Absonderungsverordnung
Aufgrund der aktuell geltenden Niedersächsischen Absonderungsverordnung sind Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, zur Selbstisolation aufgerufen.
Seit dem 7. Juni 2022 erhalten Infizierte demzufolge keine zusätzlichen Informationen mehr zur Isolation vom Gesundheitsamt Hameln-Pyrmont. Zudem wurde die Ausstellung von Isolationsbescheinigungen eingestellt.
Personen, die während ihrer Isolation nicht arbeitsfähig sind, können sich für die Zeit der Absonderung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den Hausarzt ausstellen lassen.
Der Isolationszeitraum beträgt aktuell 5 Tage. Ab dem sechsten Tag empfiehlt das Gesundheitsamt tägliche Selbsttestungen und weitere freiwillige Isolation, sollten die Testergebnisse weiterhin positiv sein.
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen gilt dieselbe Isolationszeit von 5 Tagen. Zur Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit benötigen die Beschäftigten allerdings einen negativen PCR-Test oder anerkannten Schnelltest und müssen zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.
Einen Genesenennachweis stellen weiterhin Apotheken nach Vorlage des Personalausweises und des positiven PCR-Befundes aus.
Ergänzende Informationen sind hier Hinweise zur Quarantäne | Portal Niedersachsen erhältlich.