Kleinstbetrieb im Landkreis Hameln-Pyrmont von Geflügelpest betroffen Kreisverwaltung erlässt Aufstallungsverfügung
Auf einem landwirtschaftlichen Betrieb in Groß Berkel im Flecken Aerzen im Landkreis Hameln-Pyrmont wurde am 22.01.2026 das hochansteckende Virus H5N1 durch Niedersächsische Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den Befund am 23.01.2023 bestätigt. Das Geflügel in dem Betrieb wurde tierschutzgerecht getötet.
Da es sich bei dem betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb um eine Kleinsthaltung mit Legehennen handelt (38 Tiere), werden nach derzeitiger Risikoeinschätzung keine Sperrzonen eingerichtet. Der Eintrag durch Wildvögel im Bereich der Humme wird als wahrscheinlich angesehen.
Zum Schutz des Geflügels gegen den Eintrag von Geflügelpest durch Wildvögel wird seitens des Landkreises ab sofort, nach Risikoeinschätzung, die Aufstallung von gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse)in den Orten Selxen, Klein Berkel, Groß Berkel und Königsförde bis auf Weiteres angeordnet.
„Das Geflügel ist ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung, also einer Schutzvorrichtung, bestehen muss, zu halten. Netze oder Gitter zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln können genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 mm aufweisen“ erklärt Amtsleiterin Dr. Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont.
Unter Geflügelpest versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasser- und andere Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen und vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren. Infizierte Vögel scheiden die Viren zumeist mit dem Kot aus. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials oder verseuchten Wassers mit dem Schnabel. Die Verbreitung zwischen Geflügelbeständen kann durch den Tierhandel oder indirekt durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterialien oder Ähnliches erfolgen.
Das betroffene gehaltene Geflügel zeigt z.B. einen plötzlichen Rückgang in der Futter- und Wasseraufnahme, einem starken Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen, Atemnot und Atemgeräusche. Enten und Gänsen zeigen kaum oder nur milde Krankheitssymptome.
Bei einem Auftreten der genannten Symptome sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Ein Verdacht muss sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt mitgeteilt werden, das zur Abklärung Proben entnimmt und in amtlichen Laboren untersuchen lässt.
Wenn die Geflügelpest in einem Betrieb festgestellt wird, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet. Es besteht eine Bekämpfungspflicht nach der Geflügelpestverordnung und nach dem EU-Recht.
„Alle Geflügelhalter im Landkreis Hameln-Pyrmont sind angehalten, Biosicherheitsmaßnahmen gegeben falls zu optimieren und strikt einzuhalten. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln, die das Virus übertragen können, sollten vermieden werden. Dazu kann es insbesondere in Gewässernähe sinnvoll sein, das Geflügel aufzustallen, sofern der Betrieb nicht ohnehin von der Aufstallungsanordnung betroffen ist. Futter, Wasser und Einstreu muss vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt werden“, betont Dr. Himmelsbach.
Kleine Geflügelhaltungen können sich diesbezüglich unter anderen an folgendem Merkblatt orientieren:
Infoblatt_Hobbyhaltung_AI_2023
Eine Ansteckung von Menschen mit Geflügelpest kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensivem direktem Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch als sehr gering einzuschätzen. Trotz weltweiter hoher Anzahl an HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel und Wildvögeln ist eine Infektion beim Menschen mit den aktuellen HPAI H5 Viren ein sehr seltenes Ereignis. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.
Tote Wildvögel (insbesondere Greifvögel, Enten, Kranichen und Gänse) können dem Veterinäramt unter der Telefonnummer 05151/9032531 oder über vet@hameln-pyrmont.de gemeldet werden. Singvögel und Tauben sind kaum empfänglich für das Virus und müssen nicht gemeldet werden.
Aktuelle Informationen zur Lage Geflügelpest sowie aktuelle Gebiete mit Aufstallungspflichten in Niedersachsen sind auf der Homepage Aviäre Influenza | Tierseucheninfo einsehen.
Die Aufstallungsverfügung tritt sofort in Kraft und ist bis auf weiteres gültig: Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 01/2026
