Landkreis erhöht Sicherheit auf Schulwegen mit Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen
Seit dem Frühjahr gelten neue gesetzliche Regelungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h auch auf Kreis-, Landes- und Bundesstraßen. Neben Fußgängerüberwegen und Spielplätzen können nun auch hochfrequentierte Schulwege in den Fokus rücken.
Doch was bedeutet „hochfrequentiert“? Eine eindeutige Definition findet sich weder in der Straßenverkehrs-Ordnung noch in den zugehörigen Verwaltungsvorschriften. Entscheidend bleibt die Betrachtung des Einzelfalls.
Als Orientierung dienen bestimmte Grundvoraussetzungen: Hochfrequentierte Schulwege sind Straßenabschnitte innerhalb von Stadt- oder Ortsteilen, die eine besondere Bündelungswirkung für Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen – oder auch Bushaltestellen – haben. Ihre Lage muss nachvollziehbar dargelegt werden. In die Gesamtabwägung fließen zudem vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Ampeln ein.
Grundsätzlich gilt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen zeitlich begrenzt werden sollen, sofern Schul- oder Öffnungszeiten festgelegt sind, um den Verkehrsfluss möglichst wenig einzuschränken.
Um eine einheitliche Vorgehensweise im Landkreis Hameln-Pyrmont zu gewährleisten, fand kürzlich ein Austausch mit Vertretern der Städte und Gemeinden sowie Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes statt.
„Uns ist es wichtig, dass wir für die kreisangehörigen Kommunen eine klare Linie schaffen, um Entscheidungen transparent treffen können. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten bieten mehr Handlungsspielraum, den wir gerade bei Schulwegen verantwortungsvoll nutzen wollen“, betont Frau Sandvoss, Leiterin des Straßenverkehrsamtes.
Inzwischen wurden die ersten möglichen Strecken als hochfrequentierte Schulwege gemeldet.
„Nach Beratungen mit Vertreterinnen und Vertretern des Hamelner Geschäftsbereichs der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden hat das Straßenverkehrsamt nun die ersten drei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Flecken Aerzen angeordnet“, erklärt Sandvoss, „und sobald die Verkehrszeichen geliefert und aufgestellt sind, können wir mit den neuen Maßnahmen die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg noch gezielter erhöhen.“
Im Flecken Aerzen sind das die L 432, OT Groß Berkel, Dorfstraße/Ohrsche Straße, die K 37, OT Aerzen, Osterstraße sowie die K 29, OT Aerzen, Königsförder Straße.
