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04.02.2022

Landrat Dirk Adomat zeigt Verständnis für BI Reinerbeck

Im Rahmen einer angemeldeten Demonstration hat sich die BI Reinerbeck am Freitag (04.02.2022) neben einer Versammlung vor dem Straßenverkehrsamt auch auf den Weg zum Hamelner Kreishaus gemacht, um sich bei Landrat Dirk Adomat Gehör für eine geforderte Verkehrsberuhigung zu verschaffen.

Kern der Forderung für die Ortschaft Reinerbeck sind eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h an allen drei Ortsein- und–ausgängen sowie innerorts eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von 22:00 bis 06:00 Uhr.

Das Anliegen ist dem Straßenverkehrsamt bekannt, so dass in der Vergangenheit bereits verschiedene Maßnahmen, u. a. Geschwindigkeitsmessungen, durchgeführt wurden, um die Situation verkehrsbehördlich einordnen zu können.

Die rechtlich maßgebliche V85 (die Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeugführenden nicht überschritten wird) liegt, ebenso wie das Unfallgeschehen, auf einem unauffälligen Niveau.

Eine von der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln durchgeführte Berechnung hat darüber hinaus ergeben, dass die ermittelte Lärmbelastung für den Streckenabschnitt (Kern-, Dorf- und Mischgebiet) deutlich unter der Grenze liegt, ab der ein Eingreifen der Straßenverkehrsbehörde möglich wäre. Der festgestellte Wert liegt sogar unter den Grenzwerten für allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete sowie an Krankenhäusern, Schulen, Kur- und Altenheimen. Die Berechnung wurde bereits unter Berücksichtigung einer temporär erhöhten Verkehrsbelastung (Sperrung der Bundesstraße B 1 und Rübenabfuhr) durchgeführt.

Die bislang vorliegenden Daten zu Verkehrsmengen und gefahrenen Geschwindigkeiten, Unfallgeschehen und Lärmbelastung deuten deshalb darauf hin, dass die verkehrsrechtlichen Anforderungen für die geforderten Verkehrsmaßnahmen nicht vorliegen.

Dessen ungeachtet soll jedoch eine weitere, derzeit noch laufende Messung in die Auswertung mit einfließen, um der BI in der kommenden Woche ein abschließendes Ergebnis mitteilen zu können.

Landrat Dirk Adomat zeigt grundsätzliches Verständnis für die Forderungen der BI, auch an ihn direkt als Behördenleiter werden immer wieder Wünsche nach verkehrsberuhigenden Maßnahmen herangetragen.

Grundsätzlich werden diese Wünsche von den Mitarbeitenden des Straßenverkehrsamtes unter Beteiligung der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Städten und Gemeinden auf eine mögliche Umsetzbarkeit, beispielsweise mittels Geschwindigkeitsmessungen und Terminen vor Ort, untersucht.

„Diese Aufgabe gehört für das Straßenverkehrsamt zum Tagesgeschäft“, betont der Landrat, und weiter „doch oft zeigt sich im Zuge der Sachverhaltsermittlung, dass die von der Anwohnerschaft wahrgenommene Lage von den gemessenen Daten zum Teil erheblich abweicht. In vielen Fällen kann die wahrgenommene Belastung nicht durch objektive Messungen bestätigt werden.

Auch die Bewertung der Fakten ist aus eigener Sicht oft eine andere.“

Für verkehrsberuhigende Maßnahmen gibt es gesetzliche Vorgaben, an die auch der Landkreis Hameln-Pyrmont gebunden ist. Diese werden oft nicht erfüllt, sodass die gewünschten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können.

„Das ist für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger oft nicht zufriedenstellend. Ich kann Ihnen aber versichern, dass alle Eingaben nach Verkehrsberuhigung von uns wohlwollend geprüft werden. Und in Reinerbeck werden wir auch weiterhin unregelmäßig und zu verschiedenen Tageszeiten Geschwindigkeitsmessungen durchführen“, so der Landrat abschließend.