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31.03.2025

Leinenpflicht für Hunde in freier Landschaft vom 01. April bis zum 15. Juli

Erinnerung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter an die geltende Leinenpflicht in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli. 

In den kommenden Monaten sind zahlreiche Tierarten  trächtig oder haben bereits ihre Jungen zur Welt gebracht. Zum Schutz der wildlebenden Tiere und ihrer Nachkommen, ist es unerlässlich, dass Hunde in der freien Landschaft angeleint werden.

Die Leinenpflicht ist im § 33 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung verankert. Sie dient dem Schutz der Tiere und ihrer Lebensräume. Unangeleinte Hunde können unteranderen eine Gefahr für die wildlebenden Tiere darstellen und deren Fortpflanzung und Aufzucht erheblich beeinträchtigen. Störungen durch freilaufende Hunde können dazu führen, dass Elterntiere teilweise ihre Jungen verlassen.

Daher der Appell an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an die Leinenpflicht zu halten und Verantwortung für das Wohl der Tiere zu übernehmen.

Die Einhaltung der Leinenpflicht ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Natur und der Tierwelt in Niedersachsen. Hundehalterinnen und Hundehalter werden gebeten, sich über die spezifischen Regelungen in ihrem Wohngebiet zu informieren und Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen.