Stichtag 19. Januar 2025: Den Führerschein rechtzeitig umtauschen
Die Frist für den verpflichtenden Führerscheinumtausch der Geburtsjahrgänge 1971 oder später endet am 19. Januar 2025.
Um lange Wartezeiten und Engpässe bei der Terminvergabe kurz vor dem Stichtag zu vermeiden, wird auf das online-Angebot hingewiesen.
Die Online-Antragstellung kann jederzeit über mobile Endgeräte durchgeführt werden und erspart so den Behördengang.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag:
- Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
- Biometrisches Passfoto (aktuell)
- Alter Führerschein (im Original)
- gegebenenfalls Karteikartenabschrift
- gegebenenfalls Meldebescheinigung
Bezahlung des Gebührenbetrags
Für die Bezahlung der Antragsgebühr steht ausschließlich PayPal zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes PayPal-Konto können die Unterstützung von Freunden oder Familienmitgliedern in Anspruch nehmen. (Giropay steht nur noch bis zum 31. Dezember 2024 zur Verfügung)
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags wird der Antragsteller per E-Mail oder Postkarte informiert, dass der neue Führerschein zur Abholung bereit liegt.
Abholung des neuen Führerscheins
Die Abholung kann in der Führerscheinstelle zu folgenden Zeiten erfolgen:
- Vormittags: ohne Termin, zwischen 07:30 und 12:00 Uhr
- Nachmittags: mit Termin
Eine bevollmächtigte Person kann die Abholung ebenfalls übernehmen. Bei der Abholung ist der alte Führerschein vorzulegen. Dieser wird entweder entwertet oder kann als Erinnerungsstück behalten werden.
Die Führerscheinstelle empfiehlt, die Möglichkeit des Online-Verfahrens frühzeitig zu nutzen, um den Umtausch rechtzeitig und stressfrei abzuwickeln.
Hier gelangen Sie direkt zum Online-Verfahren.