Vermieterbefragung im Landkreis Hameln-Pyrmont
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Landkreis Hameln-Pyrmont und welche Kosten gelten als angemessen bei der Bewilligung von Sozialleistungen? Diese Fragen sollen mit Hilfe eines „Schlüssigen Konzeptes“ beantwortet werden können, das von der Rechtsprechung bei sozialrechtlichen Streitigkeiten über die angemessenen Unterkunftskosten als Entscheidungshilfe gefordert wird.
Mit der Erstellung dieses „Schlüssigen Konzeptes“ hat der Landkreis Hameln-Pyrmont als Träger der Sozialhilfe das Forschungsinstitut DOMUS Consult aus Hamburg beauftragt. Um das Mietpreisniveau im Kreisgebiet zuverlässig und repräsentativ ermitteln zu können, wird eine möglichst breite Datengrundlage benötigt. Aktuell werden bereits die bekannten Wohnungsunternehmen im Kreisgebiet befragt. Jetzt soll eine ergänzende Befragung auch der privaten Vermieterinnen und Vermieter folgen. Hierzu werden in den nächsten Tagen rund 2.500 Schreiben und Fragebögen zur Mietwerterhebung versandt.
Jetzt sind die Teilnahmebereitschaft und Unterstützung der angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter gefragt.
„Je höher der Rücklauf der versandten Fragebögen ist, desto verlässlicher kann das aktuelle Mietpreisniveau im Kreisgebiet abgebildet werden. Damit können hier im Landkreis zukünftig die Leistungen für den Wohnraum angepasst und in angemessenem und gerechtem Umfang gewährt werden. Gleichzeitig erfolgt so ein wichtiger Schritt zur Versorgung der Leistungsberechtigten mit dem ihnen zustehenden Wohnraum“, erklärt Frank Buchholz, Leiter des Sozialamtes beim Landkreis Hameln-Pyrmont.
Die Datenerhebung liegt damit nicht nur im Interesse der Leistungsberechtigten, sondern auch im Interesse aller Vermieterinnen und Vermieter und schlussendlich auch aller Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Steuern die staatlichen Sozialleistungen finanzieren. Es wird daher um rege Beteiligung an der Datenerhebung gebeten.
„Die Daten werden anonymisiert erhoben und die anschließend erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Personen zu. Der Datenschutz wird zu jeder Zeit gewahrt“, betont Buchholz.
Rechtlich gesehen ist jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Rechtsgrundlage für diese Erhebung ist die Satzung des Landkreises Hameln-Pyrmont zur Erhebung von Daten zur Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für die Bestimmung angemessener Unterkunftskosten im Leistungsbereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).