Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
25.08.2025

Wahl des neuen Migrationsrates 2025

Im Herbst dieses Jahres endet die aktuelle Amtsperiode des Migrationsrates des Landkreises Hameln-Pyrmont. Für die neue Amtsperiode sucht der Landkreis Hameln-Pyrmont interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund, die Interesse haben, sich für vier Jahre ehrenamtlich für die Interessen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einzusetzen.

Der Migrationsrat ist ein kreisweites Gremium, das die Integrationspolitik im Landkreis Hameln-Pyrmont mitbestimmen kann und daher eng mit der Kreisverwaltung und den politischen Gremien zusammenarbeitet. Er gibt damit Menschen mit Migrationshintergrund die Möglichkeit, ihre Interessen einzubringen und ihr Leben in dieser Gesellschaft mitzugestalten.

Der Migrationsrat  

  • repräsentiert die Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Hameln-Pyrmont und vertritt ihre Interessen und Anliegen.
  • ist als sachkundiges Gremium an der kommunalpolitischen Willensbildung beteiligt und schafft die Verbindung zwischen Migrant*innen, Politik und Verwaltung.
  • fördert die Chancengerechtigkeit und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen Lebens.
  • trägt zum Abbau von Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierungen bei.
  • positioniert sich zu Fragen der Integration und der interkulturellen Öffnung.
  • unterstützt und initiiert Maßnahmen zur Integration und zum friedlichen interkulturellen Zusammenleben als Grundlage einer von Vielfalt geprägten Gesellschaft.

Für die Mitarbeit im Migrationsrat kann sich bewerben, wer

  • zum Zeitpunkt des Endens der Bewerbungsfrist das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz im Landkreis Hameln-Pyrmont wohnt,
  • im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis oder deutschen Staatsbürgerschaft ist,
  • gute deutsche Sprachkenntnisse und
  • einen Migrationshintergrund besitzt und zusätzlich
  • spezifische Kompetenzen, Erfahrungen oder interkulturelles Engagement in mindestens einem der nachstehenden Bereiche mitbringt: Sprache und Bildung, Ausbildung und Beruf, Familie und Erziehung, Gleichstellung der Geschlechter, interreligiöser Dialog, Kunst und Kultur, Sport, IT und Kommunikation, Politik und Verwaltung, bürgerschaftliches Engagement, Öffentlichkeitsarbeit, Antidiskriminierung / Antirassismus oder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Bewerbungen sind bis zum 6. Oktober 2025 möglich.

Die Bewerbungsunterlagen sind hier  www.hameln-pyrmont.de/migrationsrat   zu finden.

Für das Berufungsverfahren wird eine Berufungskommission eingesetzt, die im Anschluss an die Bewerbungsfrist die eingegangenen Bewerbungen sichtet und aus den eingegangenen Bewerbungen die bis zu 17 künftigen Mitglieder des Migrationsrates sowie ggf. in Frage kommende Nachrückerinnen und Nachrücker festlegt.