Wahl unter Corona Bedingungen
Sowohl in den Wahlbenachrichtigungsbriefen zur Kommunalwahl am 12.09.2021 als auch zur Bundestagswahl am 26.09.2021 wurde bereits hingewiesen,
dass bei der Stimmabgabe in einem Wahllokal eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlsonntage erinnert Kreiswahlleiter Andreas Pachnicke an diesen Hinweis und die damit verbundene generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Mit Blick auf die bevorstehenden Wahlsonntage erinnert Kreiswahlleiter Andreas Pachnicke an diesen Hinweis und die damit verbundene generelle Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
„Mitbringen dürfen bzw. sollten Sie auch einen eigenen Kugelschreiber, mit dem sie die Kreuze auf den Stimmzetteln machen können“, so Pachnicke.
Weitere Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Wahlen unter Corona Bedingungen sind hier auf der Seite des Landkreises sowie auf der Internetseite des Landes Niedersachsen zu finden.