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Eingliederungshilfe für Kleinkinder

Kinder von 0-6Jahren

Viele Familien brauchen nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung Zeit ihren eigenen Weg zu finden – und wie bei allen Familien sind diese Wege sehr unterschiedlich. Für Familien, deren Kinder eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind, gibt es im Landkreis Hameln-Pyrmont viele unterschiedliche Angebote.

Damit eine Unterstützung der Eingliederungshilfe in Anspruch genommen werden kann, stellen die Eltern bzw. die jeweiligen Erziehungsberechtigten vom jeweiligen Kind im Amt für Inklusion einen Antrag.

Dort wird dann eine Begutachtung durch das Team Kinder- und Jugendgesundheit im Gesundheitsamt in Hameln, Hugenottenstrasse 6 veranlasst. 

Eine Sozialpädiatrische Begutachtung ist in der Regel die ärztliche Untersuchung und Beobachtung des Kindes zur Beurteilung des aktuellen Entwicklungsstandes, die Befragung der Erziehungsberechtigten und die Berichte anderer Fachkräfte (behandelnde Ärztinnen/ Ärzte, pädagogische Fachkräfte, Therapeuten u.a.). Dies Gutachten ist dann die Grundlage für die Bestimmung der Hilfeplanung für das jeweilige Kind. Wenn das Amt für Inklusion den individuellen Hilfebedarf fest gestellt hat, wird es gemeinsam mit der Familie die nächsten Schritte für die jeweilige Föderungen und Unterstützung planen.



Leistungen der Eingliederungshilfe sind u. a.



• Frühförderung für Kinder mit Sinnesschädigungen
• Integrative Betreuung in einer Krippe
• Förderung in einer integrativen Gruppe
• Einzelförderung durch Einzelintegration in einer Kita
• Heilpädagogische Förderung
• Entwickeln und Fördern der Selbständigkeit,
• Förderung der emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung
• Förderung der Konzentration und der Ausdauer
• Entwickeln der Antriebskräfte
• Entwickeln und Fördern des Sozialverhaltens



An wen muss ich mich wenden?

Anträge für die Eigliederungshilfen für Kinder im Vorschulalter stellen Sie bitte beim Landkreis Hameln-Pyrmont. Das Amt für Inklusion gibt Ihnen gerne weitere Informationen.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Sinnesschädigungen


Jeder Verdacht auf eine Hör- oder Sehschädigung ist grundsätzlich ernst zu nehmen.
Ein Kind, dem das Hören schwerfällt oder es taub ist, hat Probleme, Sprechen zu erlernen.
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung - oder ist sie bestätigt? Es gibt für jedes Alter (auch für Neugeborene!) spezielle Hörtest.
Ein Kind, das wenig sieht oder blind ist, ist unsicher in den eigenen Bewegungen.
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Sehschädigung - oder ist sie bestätigt? Es gibt für jedes Alter spezielle Sehtests.
Je eher eine Hör- oder/und Sehschädigung erkannt wird, umso größer ist die Chance, Auswirkungen auf die Entwicklung zu vermindern.

Beratungsstelle
im Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Hildesheim
Tel. 05121 / 801-251

Frühförderung, Entwicklungsbegleitung und Beratung
im Landesbildungszentrum für Blinde
Tel. 0511 / 5247-353


Beanspruchen Sie kompetente fachärztliche Hilfe!

Weiterführende Informationen:

Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten