Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Eingliederungs- Hilfe

Eingliederungs-Hilfe in leichter Sprache

Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten und Lebens-Bedingungen haben.
Dafür gibt es die Einglieder-Hilfe. Eingliederungs-Hilfe ist Hilfe für Menschen mit Behinderung.

Eingliederungs-Hilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.

Wo kann Eingliederungs-Hilfe unterstützen?

Beim Arbeiten
Beim Wohnen
und in der Freizeit.

Wofür ist Eingliederungs-Hilfe?

Menschen mit Behinderung sollen leichter am Leben in der Gesellschaft mitmachen.
Menschen mit Behinderung sollen leben können, wie sie es sich wünschen und die gleichen Möglichkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.

Wie bekomme ich Eingliederungs-Hilfe?

Wenn Sie Eingliederungs-Hilfe brauchen, müssen Sie einen Antrag stellen. 
Die Antragsunterlagen finden sie hier: 

Sie können selber diesen Antrag stellen.
Wenn Sie eine Betreuung vom Gericht haben, wird diese Person diesen Antrag für Sie stellen.
Manche Betreuungen füllen mit Ihnen gemeinsam diesen Antrag aus.

Diesen Antrag senden Sie dann mit einem Brief an das Amt für Inklusion vom Landkreis Hameln-Pyrmont


Was ist eine Bedarfs-ermittlung?


Wenn der Brief beim Amt für Inklusion ankommt, wird Ihre Ansprech-Person Ihren Antrag prüfen.
Sie werden auch einen Brief vom Amt für Inklusion bekommen und es findet eine Bedarfs-ermittlung statt.

Eine Bedarfs-ermittlung findet im Rahmen eines Beratungs-Gespräch statt. In Niedersachsen gibt es dafür einen Frage-Leitfaden. Der nennt sich BeNi (Bedarfs-Ermitlung Niedersachsen) . Bei einem Gespräch werden mit diesen Fragen die jeweiligen Bedarfe an Hilfe ermittelt. Wo jemand wohnen will, wie jemand arbeiten möchtet, welche Hilfe in der Schule gebraucht wird, oder was sich Menschen wünschen, damit ihr Alltag mit ihrer Behinderung leichter wird. 

Was ist ein Gesamt-Plan und ein Hilfe-Plan?

Nach der Bedarfs-Ermittlung erstellt das Amt für Inklusion ein Gesamt-Plan, darin wurde mit den Antworten vom BeNi ermittelt, welche Ziele mit welcher Hilfe erreicht werden können.

Bei dem Termin zum Hilfe-Plan-Gespräch sind Sie und ihre Ansprech-Person vom Amt für Inklusion zusammen an einem Tisch.

Es dürfen auch weitere Personen an diesem Gespräch teilnehmen:

  • Ihre gerichtliche Betreuer oder Betreuerin
  • einen Dolmetscher zum Beispiel für Gebärdensprache oder in ihrer
    Mutter-Sprache, wenn Sie nicht gut Deutsch können
  • eine Vertrauuensperson, die Ihnen wichtig ist. Das kann Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sein, oder Ihre Schwester oder Ihr Bruder oder Ihre Eltern
  • Eine Person, die Ihnen im Alltag hilft (persönliche Assistenz)

In diesem gemeinsamen Gespräch werden Ihre Wünsche und Ihre Ziele besprochen. Ihre Ansprech-Person überlegt mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung Sie brauchen.

Das Amt für Inklusion entscheidet nach dem Gesamt-plan, welche Unterstützung Sie erhalten.

Sie erhalten dann einen Brief, in dem Ihnen erklärt wird, welche Unterstützung Sie erhalten.


Bei Fragen können Sie anrufen oder eine Email schreiben.
.
Die Ansprech-Partner finden Sie neben diesem Text rechts.


Was tun, wenn das Amt für Inklusion Ihnen keine Unterstützung geben kann?

Manchmal kann es sein, dass das Amt für Inklusion keine Unterstützung geben kann, weil ein anderes Amt für diese Unterstützung zuständig ist. z.B. das Jugendamt oder das Sozialamt.
In dem Fall erhalten Sie einen Brief, wo genau erklärt wird, warum das Amt für Inklusion Ihnen nicht helfen kann und wo Sie die benötige Unterstützung erhalten.
Gemeinsam mit dem Amt für Inklusion werden dann Wege gefunden, wie Sie diese Unterstützung bei einem anderen Amt erhalten.

Was ist eine gesetzliche Betreuung?

Diese Person kümmert sich um Ihre Anträge bei einer Verwaltung und unterstützt Sie in anderen komplizierten Bereichen.


Komplizierte Bereiche sind zum Beispiel:


Anträge bei einer Verwaltung
Verträge mit einer Bank
Anträge bei Ihrer Krankenkasse.
Unterstützt Sie in der Verwaltung für Ihre Wohnung
Oder

die Verwaltung von Ihrem Geld und Ihrem Bank-Konto.


Eine Betreuung kann beim Amtsgericht beantragt werden.
Das Amtsgericht in Hameln hilft Ihnen gerne weiter.


Kontakt

Amtsgericht Hameln
Zehnthof 1
31785 Hameln

Telefon: 05151 796-0

Internetseite: www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de/