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Biotope, geschützt
Leistungsbeschreibung
Durch den § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes sind als „Gesetzlich geschützte Biotope“ bestimmte Biotoptypen dem direkten gesetzlichen Schutz unterstellt, ohne dass es hierfür noch eines besonderen Verfahrens bedarf.
Im Landkreis Hameln-Pyrmont unterliegen folgende Biotoptypen diesem gesetzlichen Schutz:
- natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Gewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörenden uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmte Bereiche,
- Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche,
- offene natürliche Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Borstgrasrasen,
- Trockenrasen, Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standort,
- Bruch-, Sumpf- und Auwälder, Schlucht-, Blockhalden- und Hangschuttwälder,
- offene Felsbildungen.
Weiterführende Informationen
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=7931&article_id=91928&_psmand=26