Artenschutz, International
Leistungsbeschreibung
Ziel des internationalen Artenschutzes ist es, die Gefährdung von bestimmten (exotischen) Arten durch Naturentnahme sowie Regelungen zu Besitz und Vermarktung zu reduzieren. Die Umsetzung dieses Zieles ist auf internationaler Ebene im Washingtoner Artenschutzabkommen, auf EU Ebene in der Verordnung über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (EG 338/97) und auf nationaler Ebene in der Bundesartenschutzverordnung geregelt (BArtSchV). Die Untere Naturschutzbehörde ist für die Überwachung von Besitz und Vermarktung besonders geschützter Tiere und Pflanzen im Inland sowie die Verfolgung von Verstößen gegen Besitz- und Vermarktungsverbote zuständig.
Weiterführende Informationen
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz