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Wirtschaftliche Hilfen in Folge der Coronakrise

Überbrückungshilfe IV

Das Hilfsprogramm Überbrückungshilfe unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Die Überbrückungshilfe IV gilt für den Zeitraum Januar bis Juni 2022. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.

Die Anträge können ab sofort wie bei der Überbrückungshilfe I-III über „prüfende Dritte“ wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gestellt werden.


Neustarthilfe 2022

Soloselbstständige, die aufgrund von fehlenden Fixkosten nicht von der Überbrückungshilfe profitieren, haben die Möglichkeit einen Zuschuss zu erhalten.

Die Neustarthilfe 2022 Januar bis März gilt für den Förderzeitraum von Januar bis März 2022. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.

Die Neustarthilfe 2022 April bis Juni gilt für den Förderzeitraum von April bis Juni 2022. Die Antragsfrist endet am 15. Juni 2022.

Die Anträge für die Überbrückungshilfen und die Neustarthilfen können Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen. 

Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den Bedingungen und Antragsverfahren der Corona-Hilfen des Bundesministeriums.

Weitere Informationen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld und Corona-Überbrückungshilfen für Unternehmen finden Sie unter dem folgenden Link:

FAQs zu Kurzarbeitergeld und Corona-Überbrückungshilfen - IHK Hannover

Für Rückfragen zu den Hilfsprogrammen stehen Ihnen Frau Remmert und Herr Brennecke von der Wirtschaftsförderung zur Verfügung.


Entschädigung von Verdienstausfällen

Entschädigungen bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schul- und Kitaschließungen nach § 56 Abs. 1 und § Abs. 1a  des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Die Antragstellung verläuft über ein zentrales Online-Portal. Die Betroffenen finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.

Online-Portal für Entschädigung von Verdienstausfällen

Informationen für Berufstätige erhalten Sie auch unter:

Hinweise für Berufstätige | Portal Niedersachsen

Für Rückfragen zur Entschädigung von Verdienstausfällen stehen Ihnen Frau Müller und Frau Pittroff vom Gesundheitsamt zur Verfügung.