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Positivliste zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Rahmenplans

 

Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in der Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der folgenden Liste aufgeführten Güter (Nr. 1 bis 34) hergestellt oder Leistungen (Nr. 35 bis 50) erbracht werden:

  1. Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie)
  2. Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse
  3. Gummi, Gummierzeugnisse
  4. Grob- und Feinkeramik
  5. Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse
  6. Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente
  7. Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung
  8. Schilder und Lichtreklame
  9. Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse
  10. NE-Metalle
  11. Eisen-, Stahl- und Temperguss
  12. NE-Metallguss, Galvanotechnik
  13. Maschinen, technische Geräte
  14. Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen
  15. Fahrzeuge aller Art und Zubehör
  16. Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung
  17. Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik
  18. Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte
  19. Uhren
  20. EBM-Waren
  21. Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren
  22. Holzerzeugnisse
  23. Formen, Modelle, Werkzeuge
  24. Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse
  25. Druckerzeugnisse
  26. Leder und Ledererzeugnisse
  27. Schuhe
  28. Textilien
  29. Bekleidung
  30. Polstererzeugnisse
  31. Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind
  32. Futtermittel
  33. Recycling
  34. Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz
  35. Versandhandel
  36. Import-/Exportgroßhandel
  37. Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen)
  38. Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
  39. Veranstaltung von Kongressen
  40. Verlage
  41. Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
  42. Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung
  43. Markt- und Meinungsforschung
  44. Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
  45. Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
  46. Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen
  47. Logistische Dienstleistungen
  48. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen
  49. Film, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
  50. Informations- und Kommunikationsdienstleistungen

Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die in den Nummern 1 bis 50 aufgeführten Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich förderfähig.

Quelle: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"