Positivliste zu Ziffer 2.1.1 Teil II des Rahmenplans
Der Primäreffekt ist in der Regel gegeben, wenn in der Betriebsstätte überwiegend eine oder mehrere der in der folgenden Liste aufgeführten Güter (Nr. 1 bis 34) hergestellt oder Leistungen (Nr. 35 bis 50) erbracht werden:
- Chemische Produkte (einschließlich von Produkten der Kohlenwerkstoffindustrie)
- Kunststoffe und Kunststofferzeugnisse
- Gummi, Gummierzeugnisse
- Grob- und Feinkeramik
- Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse
- Steine, Steinerzeugnisse und Bauelemente
- Glas, Glaswaren und Erzeugnisse der Glasveredelung
- Schilder und Lichtreklame
- Eisen, Stahl und deren Erzeugnisse
- NE-Metalle
- Eisen-, Stahl- und Temperguss
- NE-Metallguss, Galvanotechnik
- Maschinen, technische Geräte
- Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und -einrichtungen
- Fahrzeuge aller Art und Zubehör
- Schiffe, Boote, technische Schiffsausrüstung
- Erzeugnisse der Elektrotechnik, Elektronik, Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik
- Feinmechanische, orthopädiemechanische und optische Erzeugnisse, Chirurgiegeräte
- Uhren
- EBM-Waren
- Möbel, Musikinstrumente, Sportgeräte, Spiel- und Schmuckwaren
- Holzerzeugnisse
- Formen, Modelle, Werkzeuge
- Zellstoff, Holzschliff, Papier und Pappe und die entsprechenden Erzeugnisse
- Druckerzeugnisse
- Leder und Ledererzeugnisse
- Schuhe
- Textilien
- Bekleidung
- Polstererzeugnisse
- Nahrungs- und Genussmittel, soweit sie für den überregionalen Versand bestimmt oder geeignet sind
- Futtermittel
- Recycling
- Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Beton im Hochbau sowie Herstellung von Bausätzen für Fertigbauteile aus Holz
- Versandhandel
- Import-/Exportgroßhandel
- Datenbe- und -verarbeitung (einschließlich Datenbanken und Herstellung von DV-Programmen)
- Hauptverwaltungen von Industriebetrieben und von überregional tätigen Dienstleistungsunternehmen
- Veranstaltung von Kongressen
- Verlage
- Forschungs- und Entwicklungsleistungen für die Wirtschaft
- Betriebswirtschaftliche und technische Unternehmensberatung
- Markt- und Meinungsforschung
- Laborleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
- Werbeleistungen für die gewerbliche Wirtschaft
- Ausstellungs- und Messen-Einrichtungen als Unternehmen
- Logistische Dienstleistungen
- Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen
- Film, Fernseh-, Video- und Audioproduktion
- Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
Betriebsstätten des Handwerks, in denen überwiegend die in den Nummern 1 bis 50 aufgeführten Güter hergestellt oder Dienstleistungen erbracht werden, sind grundsätzlich förderfähig.
Quelle: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"