Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist seit dem 01.01.2000 flächendeckend Fördergebiet nach der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Die Zielgebiete für dieses Bund/Länder-Förderprogramm sind zunächst bis zum 31.12.2027 festgeschrieben worden.
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe können Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismus) sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes, die folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Überregionaler Absatz (mehr als 50% des Umsatzes außerhalb eines Radius von 50 Kilometern)
- Die Zahl der bei Investitionsbeginn bestehenden Dauerarbeitsplätze wird um mehr als 10% (mindestens aber ein Dauerarbeitsplatz) erhöht
- Ein beihilfefreier Eigenanteil von mindestens 20% der Investitionssumme wird erbracht
- das Investitionsvolumen beträgt mindestens 50.000,- €
Zur Vereinfachung des Antragsverfahrens wurde eine Positivliste erstellt, in der Gewerbezweige aufgeführt werden, bei denen der überregionale Absatz in der Regel gegeben ist.
Eine Liste der ausgeschlossenen Wirtschaftsbereiche finden Sie hier.
Förderfähig sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.
Nicht förderfähig sind u.a. gebrauchte Wirtschaftsgüter, Investitionen für Fahrzeuge sowie Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln nach der Gemeinschaftsaufgabe besteht nicht.
Die Antragstellung muss vor Beginn des Investitionsvorhabens erfolgen.
Die Anträge sind bei der NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH) zu stellen. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen im Vorfeld, im Rahmen der Antragstellung und bei der späteren Abwicklung.