Seiteninhalt
Gemeinschaftsaufgabe: "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Für die GRW-Förderung ausgeschlossene Wirtschaftsbereiche
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Land- und Forstwirtschaft
- Aquakultur
- Fischerei, soweit nicht Verarbeitung und Vermarktung
- Eisen- und Stahlindustrie gemäß Artikel 2 Nummer 43 AGVO
- Bergbau
- Abbau von Sand, Kies, Ton und Steinen und vergleichbare Zweige der Urproduktion
- Energie- und Wasserversorgung, außer Kraftwerke und Wasserversorgungsanlagen, die überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dienen
- Baugewerbe, mit Ausnahme der in der Positivliste aufgeführten Bereiche
- Einzelhandel, soweit nicht Versandhandel
- Transport- und Lagergewerbe
- Krankenhäuser, Kliniken und Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen
- Kunstfaserindustrie
- Beihilfen an ein Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen
- Flughäfen
- Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter Abschnitt K „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 fällt
- Unternehmen, deren Haupttätigkeit unter die Klasse 70.22 „Unternehmensberatung“ (außer technische Unternehmensberatung) der NACE Revision 2 fällt
Zudem in Niedersachsen nicht geförderte Wirtschaftszweige sind
- Waffenherstellung und -handel
- Herstellung von und Handel mit Erotikartikeln
- Bars, Diskotheken, Gaststätten
- Fitnesscenter
- Kegel- und Bowlingbahnen
- Go-Kart-Bahnen und sonstige fahrgeschäftsähnliche Einrichtungen
- Golf- und Tennisanlagen
- Callcenter
- Tierpensionen
- Tierausbildungsstätten
- Tierzuchtbetriebe
- Dentallabore
- Mobile Dienstleistungen
- Personenbezogene Dienstleistungen
- Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Verwertung von Rohstoffen stehen, die mithilfe von Altkleider- bzw. Altschuhcontainern oder aus Haustürsammlungen beschafft werden
- Freiberufler
- Steuerberatungsgesellschaften, soweit diese nicht einer der Ziffern der Positivliste zugeordnet werden können
- Zeitarbeit