Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist eine neutrale Beratungsstelle für Seniorinnen und Senioren, pflegebedürftige Personen, Ratsuchende und Angehörige, aber auch für interessierte Einrichtungen und Organisationen. Seit Juli 2014 ist diese fachkundige Beratungsstelle als Kooperation zwischen dem Landkreis Hameln-Pyrmont, der Stadt Hameln und dem Paritätischen tätig.
Mit zwei Standorten (Kreishaus und Eugen-Reintjes-Haus) berät der Senioren- und Pflegestützpunkt zu allen Fragen des Älterwerdens und der Pflege. Unser Ziel ist es, dass Seniorinnen und Senioren im Landkreis Hameln-Pyrmont gut beraten und im Falle eines Hilfebedarfs individuell und bestmöglich versorgt werden, damit möglichst lange ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der häuslichen Umgebung gelingen kann.
Die Mitarbeitenden informieren und beraten wohnortnah, umfassend, unabhängig und kostenlos über vorhandene Betreuungsangebote, rechtliche Grundlagen und zuständige Kostenträger und unterstützen auch beim Stellen von Anträgen.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt arbeitet präventiv, berät in Notlagen, bindet vorhandene Betreuungs- und Versorgungsangebote ein und arbeitet mit an der Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft im Landkreis Hameln-Pyrmont. Darüber hinaus bilden die Mitarbeitenden DUO-Seniorenbegleiter aus und organisieren Informationsveranstaltungen und Aktionen zu verschiedenen Themen rund ums Altern.
Unser Team
Allgemeine Pflegeberatung
Jan Hildebrandt
Telefon: 05151/ 903-3301
Zuständig für Bad Münder, Hess. Oldendorf und Hameln
Doreen Bittermann
Telefon: 05151/903-3321
Zuständig für Coppenbrügge, Salzhemmendorf, Emmerthal und Hameln
Melanie Schneider
Telefon: 05151/ 903-3334
Zuständig für Bad Pyrmont, Aerzen und Hameln
Regina Reinert
Telefon: 051517 903-3398
Zuständig für Sozialplanung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Seniorenberatung
Hilke Meyer
Telefon: 05151/ 202-3496
Susanna Brechelt
Telefon: 05151/ 202-3481
Frauke Schmidt-Windeler
Telefon: 05151/ 202-3486
Außerhalb der Öffnungszeiten oder wenn Sie uns nicht direkt erreichen, können Sie uns gerne eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Pflegewegweiser
Unser Pflegewegweiser "Älter werden im Landkreis Hameln-Pyrmont" bietet zahlreiche Informationen und Kontaktdaten, die uns für unsere älteren Mitmenschen im Landkreis Hameln-Pyrmont wegweisend und hilfreich erscheinen.
Laden Sie unseren Pflegewegweiser hier als pdf-Dokument herunterladen oder blättern Sie ihn barrierefrei online durch.
Pflegebedürftigkeit und Leistungen der Pflegeversicherung
Durch die Pflegestärkungsgesetzte (PSG1,2 & 3) gab es in den vergangenen Jahren viele Neuerungen. Unter anderem wurde von den 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade umgestellt. In diesem Zusammenhang wurde auch ein neues Begutachtungsinstrument (NBA) entwickelt. Dieses prüft die Selbstständigkeit in 6 Modulen. Diesen lauten wie folgt:
1. Mobilität
2. Kognitive & Kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen in psychischen Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Bedingungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wurde ein Pflegegrad ermittelt hat die/der Betroffene Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI, sofern man pflegeversichert ist. Diese beinhalten unter anderem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tagespflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag.
Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI
Leistungen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5
vor Vollendung des 25. Lebensjahres:
- Gesamtleistungsbetrag für
Verhinderungs-/Kurzzeitpflege: 3.539 € pro Jahr
Weitere Leistungen für alle Pflegegrade:
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: 4.180 € pro Maßnahme
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat
- Pflegehilfsmittel, Pflegeberatung
- Zuschuss in ambulant betreuten Wohngruppen: 224 € pro Monat
- Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil bei vollstationärer Pflege
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Übersicht ab 01.07.2025 – Gemeinsames Jahresbudget:
Leistungskategorie
Neuer Jahresbetrag
Änderungen im Detail
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege |
3.539 € / Jahr |
Budgets werden zusammengelegt und flexibel nutzbar |
Verhinderungspflege – Höchstdauer |
Bis zu 8 Wochen |
Wegfall der bisherigen 6-monatigen Vorpflegezeit |
Kurzzeitpflege – Höchstdauer |
Bis zu 8 Wochen |
Harmonisierung mit Verhinderungspflege |
Flexibilität |
100 % Übertragung |
Kein separater Anspruch notwendig |
Was sich konkret ändert:
- Bisher:
- Verhinderungspflege: 1.685 € + bis zu 843 € aus Kurzzeitpflege
- Kurzzeitpflege: 1.854 € + bis zu 1.685 € aus Verhinderungspflege
- Max. 6 Wochen Verhinderungspflege mit 6-monatiger Vorpflegezeit
- Ab Juli 2025:
- Einheitliches Jahresbudget von 3.539€
- Bis zu 8 Wochen Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege
- Keine Vorpflegezeit mehr notwendig
Vorteile für Pflegebedürftige:
- Mehr Flexibilität in der Nutzung der Mittel
- Längere mögliche Inanspruchnahme (bis zu 8 Wochen)
- Entfall der Wartezeit vor Nutzung
- Bessere Transparenz durch die Pflegekassen
- Einheitliches Budget vereinfacht Planung und Beantragung
Fazit:
Ab Juli 2025 erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 ein flexibles Jahresbudget von 3.539€ für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Die neue Regelung bringt deutlich mehr Flexibilität, keine Wartefristen und erweiterte Nutzungszeiträume.
Die Dienstleistungen der Altenhilfe finden Sie auf unserem Serviceportal.