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Gesundheitsschutz

Infektionsschutz/ Kommunalhygiene

Der Aufgabenbereich Infektionsschutz und Kommunalhygiene umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewer­tung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel der Mitarbeitenden ist es, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbrei­tung zu verhindern.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die:

  • Überwachung der Trinkwasserhygiene der öffentlichen Trinkwasserversorgung, von Kleinanlagen, öffentlichen Hausinstallationen und Brauchwasseranlagen wie auch der Hygiene von Badewasser einschließlich der Beurteilung in Bezug auf Grenz- und Richtwerte,
  • Ermittlung, Überwachung und Auswertung bei Auftreten von Infektionskrank­heiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz und anderer hygienerelevanter gesetzlicher Regelungen,
  • Überwachung von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen, Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerber­heimen und Justizvollzugsanstalten, Kosmetik-, Fitness-, Tätowier- und Piercingstudios, Saunen und Badeeinrichtungen. Es finden Ortsbegehungen statt mit Beratung über das hygienische Qualitätsmanagement und die Erstellung von Hygieneplänen. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen werden abgegeben.
  • Beratung über Infektionskrankheiten und deren Prophylaxe,
  • Bearbeitung von hygienischen Beschwerden,

Beratungsangebote

Beratung zu sexuell übvertragbaren Erkrankungen (u.a. HIV / AIDS)

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Tuberkuloseberatung

Infektionsschutz

Infektionsschutzmeldungen für Ärzte & Gemeinschaftseinrichtungen

Informationen zum Masernschutzgesetz

 

Trinkwasser

An das Trinkwasser als wichtigstem Lebensmittel werden besonders hohe hygienische Anforderungen gestellt. Dem trägt die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und der Wasserqualität Rechnung. Betreiber von

  • Wasserversorgungsanlagen
  • Frei- und Hallenbädern und
  • therapeutischen Badeeinrichtungen

werden beraten.

Im Einzelfall werden behördliche Anordnungen zur Einhaltung gesetzlicher Normen getroffen.