Gesundheitsschutz
Infektionsschutz/ Kommunalhygiene
Der Aufgabenbereich Infektionsschutz und Kommunalhygiene umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewertung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel der Mitarbeitenden ist es, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die:
- Überwachung der Trinkwasserhygiene der öffentlichen Trinkwasserversorgung, von Kleinanlagen, öffentlichen Hausinstallationen und Brauchwasseranlagen wie auch der Hygiene von Badewasser einschließlich der Beurteilung in Bezug auf Grenz- und Richtwerte,
- Ermittlung, Überwachung und Auswertung bei Auftreten von Infektionskrankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz und anderer hygienerelevanter gesetzlicher Regelungen,
- Überwachung von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen, Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten, Kosmetik-, Fitness-, Tätowier- und Piercingstudios, Saunen und Badeeinrichtungen. Es finden Ortsbegehungen statt mit Beratung über das hygienische Qualitätsmanagement und die Erstellung von Hygieneplänen. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen werden abgegeben.
- Beratung über Infektionskrankheiten und deren Prophylaxe,
- Bearbeitung von hygienischen Beschwerden,
Beratungsangebote
Beratung zu sexuell übvertragbaren Erkrankungen (u.a. HIV / AIDS)
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte
Infektionsschutz
Infektionsschutzmeldungen für Ärzte & Gemeinschaftseinrichtungen
Informationen zum Masernschutzgesetz
Trinkwasser
An das Trinkwasser als wichtigstem Lebensmittel werden besonders hohe hygienische Anforderungen gestellt. Dem trägt die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und der Wasserqualität Rechnung. Betreiber von
- Wasserversorgungsanlagen
- Frei- und Hallenbädern und
- therapeutischen Badeeinrichtungen
werden beraten.
Im Einzelfall werden behördliche Anordnungen zur Einhaltung gesetzlicher Normen getroffen.