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Zensus 2022

Was hat es mit dem Zensus im Jahr 2022 auf sich?

Wie viele Menschen leben in den deutschen Städten und Gemeinden Deutschlands? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Werden mehr Schulen, Studienplätze oder Altenheime benötigt? In welche Bereiche muss der Staat zukünftig mehr investieren? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet in regelmäßigen Abständen ein sogenannter „Zensus“ statt. Dieser umfasst eine bundesweite Zählung der Bevölkerung, aber auch der Gebäude und Wohnungen. Die Erhebung wird alle zehn Jahre durchgeführt. Normalerweise wäre der Zensus bereits für 2021 geplant gewesen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er aber auf das Jahr 2022 verschoben.

Was ist das Ziel des Zensus?

Neben der Ermittlung der Einwohnerzahlen möchte man durch die Zählung auch die Erhebung zentraler Strukturdaten erreichen, die eine Aussage darüber erlauben, wie die Menschen in Deutschland leben, wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen, die in Bund, Ländern und Kommunen, sowie in der Wirtschaft zur u. a. zukunftsorientierten Gestaltung des sozialen Zusammenhaltes, des Umweltschutzes sowie der Förderung der Energieeffizienz getroffen werden, beruhen auf Bevölkerungs und Wohnungszahlen. In erster Linie werden hierfür die Daten aus den Verwaltungsregistern genutzt, sodass der Großteil der Bevölkerung keine Auskunft zu leisten braucht. Die registergestützte Bevölkerungszählung wird durch zusätzliche Stichproben ergänzt und mit einer Gebäude‐ und Wohnungszählung kombiniert.

Wie läuft der Zensus vor Ort ab?

Zur Durchführung des Zensus werden in den Landkreisen und Gemeinden mit mindestens 30.000 Einwohnern und Einwohnerinnen kommunale Erhebungsstellen eingerichtet. Der Landkreis Hameln-Pyrmont und die Stadt Hameln haben eine gemeinsame Erhebungsstelle eingerichtet. Die Erhebungsstelle koordiniert die Befragungen und führt diese gemeinsame mit den ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten durch. Hierbei stützt sich der Zensus 2022 auf die bereits bestehenden Verwaltungsregister, sodass in erster Linie die Melderegister der Kommunen die Ausgangsdaten bereitstellen. Um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen und entsprechend zu bereinigen, wird in einer Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung direkt befragt. Für die ausgewählten Haushalte besteht in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung. Eine weitere Befragung betrifft Wohnheime (z. B. Studentenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen Einrichtungen sind die Melderegisterdaten der Kommunen oft ungenau und werden im Rahmen der Durchführung des Zensus 2022 bereinigt. Für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) im Zensus 2022 werden private und gewerbliche Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt.

Weitergehende Informationen zum Zensus 2022 können im Internet unter der Adresse https://www.zensus2022.de/DE/Home/_inhalt.html sowie Zensus 2022 | Landesamt für Statistik Niedersachsen eingesehen werden. 


Erhebungsstelle im Landkreis Hameln-Pyrmont