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Regionalplanung/ÖPNV

die Aufgaben des Teams Regionalplanung/ÖPNV im Geschäftsbereich 4 sind im Wesentlichen folgende drei Pflichtaufgaben zuzuordnen:

Regionalplanung

Aufgabe der Regionalplanung ist es, unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen, Raumnutzungskonflikte auszugleichen und durch Raumordnungspläne den Rahmen für eine nachhaltige Raumentwicklung zu setzen. In der Regionalplanung des Landkreises Hameln-Pyrmont stehen dabei aktuell Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung und Festlegungen zum Rohstoffabbau im Fokus. Näheres dazu kann folgendem Link entnommen werden:

Regionalplanung

Städtebaurecht

Die Landkreise nehmen hinsichtlich der kreisangehörigen Gemeinden, die nicht die Rechtsstellung einer großen selbstständigen Stadt besitzen, die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch (BauGB wahr (DVO-BauGB i.d.F. vom 18.07.2020). Zu diesen Aufgaben zählen die Genehmigung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB und der Bebauungspläne nach § 10 Abs. 2 BauGB.

ÖPNV

Die zukünftigen Herausforderungen im ländlichen Raum sind vielfältig und betreffen uns alle. In diesem Zusammenhang ist der Bereich der Mobilität von besonderer Bedeutung. Der Landkreis Hameln-Pyrmont versteht sich hierbei nicht nur als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, sondern auch als Ansprechpartner, Vermittler, Ideengeber und Moderator für die verschiedensten Akteure aus dem Bereich der Mobilität. Der Landkreis hat sich dabei zum Ziel gesetzt, die bestehenden Mobilitätsstrukturen für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und wenn möglich sogar zu verbessern. Nähere Information können folgendem Link entnommen werden:

ÖPNV