Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Zivil- und Katastrophenschutz

Der Begriff Katastrophenschutz umfasst die Bekämpfung von Katastrophen und die planerische Vorbereitung darauf.

Als Katastrophenschutzbehörde hat der Landkreis Hameln-Pyrmont für das Kreisgebiet folgende wesentlichen Aufgaben zu erfüllen:

  • Ermittlung und Analyse möglicher Katastrophengefahren
  • Erfassung der vorhandenen Einsatzkräfte und –mittel sowie Sicherstellung ihrer
  • Einsatzfähigkeit
  • Ausstellung und regelmäßige Fortschreibung eines Katastrophenschutzplanes und eventuell Sonderpläne
  • Förderung und Überwachung der Aufstellung, Ausstattung und Ausbildung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
  • Durchführung von Katastrophenschutzübungen
  • Bildung von Technischen Einsatzleitungen
  • Aufstellung eines Katastrophenschutzstabes

Wesentlicher Bestandteil des Katastrophenschutzes sind die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in den Freiwilligen Feuerwehren und den einzelnen Hilfsorganisationen.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont empfiehlt die Nutzung der Warn-App Nina, mehr Infos dazu gibt es hier

Katastrophenschutz in der Umgebung des Kernkraftwerkes Grohnde

Grundsätzlich unterliegen Planung, Bau und Betrieb kerntechnischer Anlagen in Deutschland strengsten Sicherheitsvorschriften, die den Eintritt eines Störfalles praktisch ausschließen. Da jedoch besondere Vorkommnisse niemals vollständig auszuschließen sind, wurden abgestufte Maßnahmen entwickelt, die bei einem Notfall dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung dienen.

Maßnahmen der Jodblockade

Eine Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung ist die Verteilung und die Einnahme von Kaliumjodidtabletten. Diese Tabletten bestehen aus natürlichem Jod und verhindern durch die rechtzeitige Einnahme eine Aufnahme von radioaktivem Jod im Körper.

Wichtig ist hierbei jedoch der Zeitpunkt der Einnahme.

Es ist nicht sinnvoll diese Tabletten bereits vorbeugend einzunehmen. Auch ist es nicht erforderlich, sich diese Tabletten privat aus der Apotheke zu besorgen.

Das Land Niedersachsen hat die Landkreise angewiesen, vorsorglich Jodtabletten zur privaten Bevorratung an die Bevölkerung auszugeben, die im Radius von 10 km Entfernung von Kernkraftwerken wohnt. Pro Haushalt ist eine Packung mit 20 Jodtabletten vorgesehen.

Vom Landkreis Hameln-Pyrmont wird darüber hinaus an zentraler Stelle eine ausreichende Anzahl an Kaliumjodidtabletten bevorratet, die im Notfall über die jeweiligen Gemeinden an die Bevölkerung ausgegeben werden. Eine Einnahme soll aber erst im Bedarfsfall, nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde erfolgen.

Nähere Informationen hierzu werden im Bedarfsfall rechtzeitig bekanntgegeben.

Unabkömmlichstellungen

Für die Aufrechterhaltung wichtiger Betriebe und Dienstleistungen, die insbesondere für die Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Personen auf Antrag von der Verpflichtung vom Wehr- und Zivildienst freizustellen.
In Friedenszeiten obliegt diese Aufgabe den Kreiswehrersatzämtern.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont ist nur noch im Spannungs- und Verteidigungsfall für diese Aufgabe zuständig.

Weitere Informationen sind auch unter den nachstehenden Links und den Dokumenten in der Randspalte zu finden.

Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont

DRK-Weserbergland

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gibt es einen Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln im Notfall und weitere Hinweise zur Vorsorge:

Vorsorge für den Notfall

Für alle Fälle vorbereitet