Militärische Angelegenheiten
Wenn uniformierte Verbände oder Einheiten (Truppen), die berechtigt sind, im Budesgebiet Manöver oder andere Übungen abzuhalten, solche Manöver oder andere Übungen durchführen, gelten unbeschadet einschränkende Bedingungen, die für den Einzelfall von den zustädnigen zivilen Verwaltungsbehören, hier der Landkreis Hameln-Pyrmont, festgelegt werden.
Als Manöver bezeichnet man eine realistische militärische Übung. Sie wird zumeist mit zwei Parteien unterschiedlicher Größe auf einem Truppenübungsplatz abgehalten. Dabei gilt es ein vorher bestimmtes Ziel zu erreichen. Zweck heutiger militärischer Manöver ist die Vorbereitung auf Einsatzsituationen, also auf bewaffnete Konflikte oder den Einsatz des Militärs zur Verhinderung von Terroranschlägen. Um den Ernstfall möglichst realistisch zu simulieren, kommen Platzpatronen, Übungsgranaten, Rauchgranaten (zur Simulierung des Einsatzes chemischer Waffen) und Ähnliches zum Einsatz.
Manöver oder andere Übungen dürfen in der Regel die Dauer von dreißig Tagen nicht überschreiten. Manöver oder andere Übungen sind rechtzeitig bei den zuständigen Behörden anzumelden. Dabei ist anzugeben, in welchem Umfang Straßen voraussichtlich mehr als verkehrsüblich benutzt werden sollen.
Der Landkreis Hameln-Pyrmont nimmt diese Anmeldungen zu Koordinationszwecken entgegen, holt Stellungnahmen anderer Beteiligter ein und überwacht die Einhaltung manöverfreier und sensibler Bereiche. Ferner kümmert sich der Landkreis Hameln-Pyrmont um die Abwicklung von Beschwerden über Beeinträchtigungen und Belästigungen bei Manövern und Übungen.
Sollten Schäden durch ein Manöver entstehen, sind diese der zuständigen Stadt oder Gemeinde mitzuteilen.
Die zentrale Kommandobehörde der territorialen Wehrorganisation der Bundeswehr in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland ist das Landeskommando (Lkdo). Der Landkreis Hameln-Pyrmont liegt somit im Gebiet des Landeskommando Niedersachsen. Das Landeskommando dient als Ansprechpartner der Landesregierung, in Bezug auf mögliche Unterstützungsleistungen der Bundeswehr. Im Katastrophenfall wäre das Landskommando Niedersachsen bspw. für die Vorbereitung der Aufnahme und den Einsatz der Bundeswehrkräfte, in Abstimmung mit dem verantwortlichen zivilen Katastrophenschutzstab, zuständig und koordiniert deren Einsatz nach den Prioriäten der zivilen Seite. Dem Landeskommando unerstellt ist das Kreisverbindungskommando Hameln/Pyrmont. Das Kreisverbindungskommando (KVK) dient als Ansprechpartner für den Landkreis Hameln-Pyrmont und ist ausschließlich mit Reservisten besetzt.
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