Kinderschutz
Nicht alle Kinder wachsen sicher und geborgen auf. Manchmal erleben Kinder Gewalt oder Vernachlässigung in ihrer Familie oder ihrem sozialen Umfeld und drohen in ihrer Entwicklung Schaden zu nehmen. Dann brauchen sie besonderen Schutz und Menschen, die an ihrer Seite stehen. Gleichzeitig benötigen Eltern Unterstützung, damit sie wieder gut für ihre Kinder sorgen können. Das Amt für Jugend und Inklusion sorgt dafür, dass beides geschieht: Schutz für Kinder und Hilfe für Familien.
Wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Wohl und die Entwicklung eines Kindes Schaden nehmen könnten, dann muss das Amt für Jugend und Inklusion handeln. Es hat den gesetzlichen Auftrag, diesen Hinweisen nachzugehen und zum Schutz von Kindern tätig zu werden. Doch Schutz gelingt nicht allein. Kinder und Jugendliche brauchen Menschen, die aufmerksam sind, Verantwortung übernehmen und sich melden, wenn sie sich Sorgen machen.
Wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder sich um ein Kind sorgen, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf. Unsere Beratungsstelle im Amt für Jugend und Inklusion ist für Sie da:
- Per E-mail jederzeit unter Erstberatung-Jugendamt@hameln-pyrmont.de
- Telefonisch während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
- Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Rufbereitschaft des Amtes für Jugend und Inklusion rund um die Uhr über alle Polizeidienststellen im Landkreis, über die Notrufnummer 110 sowie über die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland unter der Telefonnummer 05151/951000 zu erreichen
Für die Mitteilungen gewichtiger Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung gem. §8a SGB VIII durch Fachkräfte hält der Landkreis Hameln-Pyrmont ein Formular vor.
Nachfolgend steht der Mitteilungsbogen zum Download zur Verfügung:
Kindeswohlgefährdung Mitteilungsbogen (DOCX, 62 kB)
