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14.01.2022

Weihnachtsruhe wird unter dem Begriff »Winterruhe« bis zum 2. Februar verlängert

Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt in Niedersachsen und im Landkreis Hameln-Pyrmont weiter an. Nach der ab Samstag, den 15.01.2022 gültigen, geänderten Nds. Corona-Verordnung, wird die Weihnachtsruhe als „Winterruhe“ bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 für ganz Niedersachsen verlängert. Damit gelten im Landkreis Hameln-Pyrmont weiterhin die Regelungen der Warnstufe 3. Durch die landesweite Regelung wird die Allgemeinverfügung des Landkreises Hameln-Pyrmont vom 30. November 2021 zur Warnstufe 2 weiterhin vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die verschärften Regelungen der „Winterruhe“ in Niedersachsen im Überblick:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt: Private Feiern und Zusammenkünfte sind auf bis zu zehn Personen begrenzt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Betreuungspersonen für pflegebedürftige Menschen bzw. Menschen mit Behinderungen werden nicht eingerechnet.

  • Für ungeimpfte Personen gilt: Ungeimpfte Personen dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

  • In der Gastronomie gilt im Innen- als auch im Außenbereich grundsätzlich die 2Gplus-Regelung. Geimpfte oder genesene Personen müssen keinen zusätzlichen Testnachweis vorlegen, wenn sie eine Auffrischungsimpfung erhalten haben. Wenn nicht mehr als 70% der Kapazität der Gaststätte genutzt wird, kann die 2G-Regelung angewandt werden.

  • Für körpernahe Dienstleistungen gilt, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Dienstleistungen, die 3G-Regelung.

  • Hinsichtlich der Sportausübung gilt für den Innen- als auch Außenbereich grundsätzlich die 2Gplus-Regelung. Bei Begrenzung der Sportanlage auf 10qm/pro Person kann die 2G-Regelung angewandt werden.

  • Discotheken, Clubs und Shisha-Bars sind bis einschließlich 2. Februar 2022 für den Kunden- und Besuchsverkehr geschlossen. Veranstaltungen mit über 500 Personen sind verboten.

  • Bei Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen gilt grundsätzlich 2Gplus sowie ein Tanzverbot. Bei Reduzierung der Kapazität auf 70% gilt die 2G-Regelung.

  • Die 2Gplus-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

  • In allen Innenbereichen, nun auch im Einzelhandel, gilt die FFP2-Maskenpflicht, einfache Operationsmasken reichen nicht aus. Bei Kindern unter 14 Jahren reicht eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung; Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

Weitere Informationen, Schaubilder und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Warnstufe 3 können hier eingesehen werden.