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Kultur

Hier finden Sie Fördermöglichkeiten zum Themenfeld Kultur.
Sollten Sie hier kein Programm finden, dass auf Ihr konkretes Projekt anzuwenden ist, können Sie vielleicht in der Rubrik "themenübergreifend" fündig werden.
Darüber hinaus können Sie in der Rubrik "Förderdatenbanken" auf weitere Datensammlungen zugreifen.

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Fördermöglichkeiten im Bereich Soziokultur

Fonds Soziokultur

Allgemeine Projektförderung:

Zeitlich befristete und modellhafte soziokulturelle Projekte, in denen neue Angebots- und Aktionsformen erprobt werden.
„Wettbewerb um die besten Projektideen“, denkbar sind bspw. neue Formen der Bürgerbeteiligung oder künstlerische Impulse im Stadtteil, die Beschäftigung mit der eigenen Geschichte oder Fragen von Integration, Theater, Medien, Pop oder Punk, Interkultur

Hinweis: Ggf. ab 2024 keine Projekt-, sondern Prozessförderung (noch nicht feststehend)

  • Antragsberechtigte: vorrangig freie Träger der Kulturarbeit (Vereine, Initiativen)
  • Fördersumme: 3.000 Euro bis 30.000 Euro; Fördersatz: i. d. R. max. 80%

U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen:

Zusätzliches Förderprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
Ziel ist es, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen aufzuzeigen

  • Antragsberechtigte: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zusammengeschlossen haben
  • Fördersumme: max. 4.000 Euro; Fördersatz: max. 80 %

Antragsfristen:

für beide Bereiche in der Regel 02. Mai und 02. November

Ansprechpartner:

  • Allgemeine Projektförderung: Frau Eickhoff und Frau Weiss (Tel.: 0228 / 9714479-0 bzw. -11)
  • U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen: Frau Gibat und Frau Weiss (Tel.: 0228 / 9714479-18 bzw. -11)

Website:

www.fonds-soziokultur.de


Niedersächsische Soziokulturförderung (Projektförderung) 


  • Förderung soziokultureller Projekte abhängig von der Fördersumme:
    • Unter 10.000 Euro: Landschaftsverband Hameln-Pyrmont
    • Über 10.000 Euro: Landesverband Soziokultur Niedersachsen e.V. – Fristen: 30. April und 15. Oktober

Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung


Kurzbeschreibung:

  • Förderung von lokalen Bündnissen mit mind. drei Partnern für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, insb. für benachteiligte Zielgruppen
  • Im Zeitraum 2023-2027: Maßnahmen für 3-18 -Jährige sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung über 27 für das Programm ausgewählte Initiativen und Förderer.
  • Im Bereich „Integration / Migration“ bspw.:
    • Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
    • Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e.V.
    • Verband deutscher Musikschulen e.V.

Antragsberechtigte:

zivilgesellschaftliche Akteure (u. a. Vereine, Verbände, Initiativen), die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mind. drei Partner)

Antragstellung:

laufende Antragsmöglichkeiten bei den Trägerverbänden der Initiativen / Verbänden (hier gelten spezifische Förderbedingungen, Fristen und Verfahren)
Richtlinie gültig bis 30.06.2029

Programmpartner, bundesweit 30, u. a.:

  • Wir sind LeseHelden (Borromäusverein e. V.):
    Kinder lesen zusammen mit „Helden des Alltags“ (Polizisten, Fußballtrainer etc.)
  • Wege ins Theater (ASSITEJ e.V.):
    Theater erleben und selber machen
  • Movies in Motion – mit Film bewegen (Bundesverband Jugend und Film e. V.):
    Eigene Filmveranstaltungen zusammen mit Medienpädagogen gestalten
  • Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien (Deutscher Bibliotheksverband e.V.):
    Workshops für neuen Zugang zum Lesen, Erzählen und Darstellen über digitale Medien

Nähere Informationen: