Kultur
Hier finden Sie Fördermöglichkeiten zum Themenfeld Kultur.
Sollten Sie hier kein Programm finden, dass auf Ihr konkretes Projekt anzuwenden ist, können Sie vielleicht in der Rubrik "themenübergreifend" fündig werden.
Darüber hinaus können Sie in der Rubrik "Förderdatenbanken" auf weitere Datensammlungen zugreifen.
Gesellschaftlicher Zusammenhalt - Vor Ort. Vernetzt. Verbunden
Ziel: Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Städten und Kommunen durch eine Verbesserung der Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten von Menschen mit Migrationshintergrund sowie eine Stärkung des freiwilligen Engagements
Förderung von Projekten für erwachsene und jugendliche (Neu-)Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive sowie Erwachsene und Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft (jeweils ab 12 Jahren) zur nachhaltigen Verbesserung des interkulturellen Zusammenlebens vor Ort. Außerdem Multiplikatorenschulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen (s. u.).
Antragsberechtigte:
Vereine, Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Kommunen (Landkreise, Städte, Gemeinden) und sonstige gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen, die in der Arbeit mit Zugewanderten tätig sind
Voraussetzung:
Besonderes Bundesinteresse und klarer erkennbarer roter Faden bei der Projektidee.
Förderhöhe:
max. 70.000 Euro jährlich und mind. 10 % Eigenmittel
Projektlaufzeit:
max. 3 Kalenderjahre
Antragsstellung:
Umsetzung erfolgt i. d. R. über jährliche Ausschreibungen zweistufiges Antragsverfahren.
Programmwebsite:https://bgz-vorort.de
Ansprechpersonen erreichbar per E-Mail: info@bgz-vorort.de
Für potenzielle Projektträger bieten sog. „Projektschmieden“ an verschiedenen Standorten
deutschlandweit Unterstützung
bei der Konzeption einer Projektidee an (s. http://www.bgz-vorort.de/DE/Programm/Projektschmiede/projektschmiede_node.html)
Landschaftsverband Hameln-Pyrmont e.V.
Unterstützung des kulturellen Lebens im Landkreis Hameln-Pyrmont durch Förderung von Kulturprojekten und Investitionen in kleine Kultureinrichtungen. Gefördert werden Maßnahmen, die kulturelle Angebote sichern, verbessern und die regionale Kulturszene stärken.
Antragsberechtigte
-
Träger von Kulturprojekten (z. B. Vereine, Initiativen, Kulturschaffende)
-
kleine Kultureinrichtungen mit meist höchstens drei Vollzeitstellen
-
Sitz der Einrichtung bzw. Durchführung des Projekts überwiegend im Landkreis Hameln-Pyrmont
-
öffentlich-rechtliche Körperschaften sind bei der investiven Förderung nicht antragsberechtigt
Aktuelle Details siehe Ausschreibungen.
Förderhöhe
-
Projektförderung: ca. 500 € bis 10.000 €, max. 50 % der Projektausgaben
-
Investive Förderung: ca. 1.000 € bis 25.000 €, max. 75 % der Projektkosten
Aktuelle Details siehe Ausschreibungen.
Kontaktdaten
Landschaftsverband Hameln-Pyrmont e. V.
-
Adresse: Deisterallee 3, 31785 Hameln
-
Telefon: +49 5151 787 421
- Webseite: https://www.landschaftsverband-hameln-pyrmont.de/kulturf%C3%B6rderung/
Förderhöhe
-
Projektförderung: ca. 500 € bis 10.000 €, max. 50 % der Projektausgaben
-
Investive Förderung: ca. 1.000 € bis 25.000 €, max. 75 % der Projektkosten
LOKAL - Programm für Kultur und Engagement
Entwicklung von Partnerschaften der Kultureinrichtungen mit weiteren lokalen Akteuren,
bspw. Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft sowie Entwicklung gemeinsame künstlerisch-partizipativer Projekte, die im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen. Webseite: https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/lokal_programm_fuer_kultur_und_engagement.html
Entwicklung von Partnerschaften der Kultureinrichtungen mit weiteren lokalen Akteuren,
bspw. Sportvereinen, Schulen und Kitas, der freiwilligen Feuerwehr oder ortsansässigen Unternehmen als Teil der lokalen Gemeinschaft sowie Entwicklung gemeinsame
künstlerisch-partizipativer Projekte, die im direkten Austausch mit den Menschen vor Ort entstehen.
Niedersächsische Investitionsprogramm kleine Kultureinrichtungen
Fördergegenstand:
- Bauliche Maßnahmen einschl. Erhaltungsmaßnahmen
- Energetische Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energiebilanz
- Digitale Infrastruktur
- Veranstaltungstechnik
- Anschaffungen zur Gewährleistung des Kulturbetriebs
- Maßnahmen zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität
- Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Webseite: https://www.mwk.niedersachsen.de/ausschreibungen/niedersachsisches-investitionsprogramm-fur-kleine-kultureinrichtungen-178859.html
Teilhabe und Zusammenhalt
Ziel: Stärkung des Zusammenwachsens und des Zusammenhalts der Gesellschaft.
Unterstützt werden Projekte zu folgenden Schwerpunkten:
- Beteiligung und des Mitwirkens zugewanderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen
- Wechselseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
- Akzeptanz der Vielfalt
- Geschlechtergerechtigkeit
- Arbeitsmarktbezogene Qualifizierung zugewanderter Menschen durch Projekte, die sich zu den Regelangeboten zur Arbeitsmarktförderung abgrenzen
- Partizipation im Bildungswesen
- Gesellschaftlicher Zusammenhalt, Toleranz und Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung
Hinweis:
Projekte nach einzelnen Schwerpunkten müssen sich an Menschen mit Migrationshintergrund wenden, weitere sind unabhängig davon förderfähig.
Antragsberechtigte:
Gebietskörperschaften (einschl. Zusammenschlüsse), sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und gemeinnützige private Einrichtungen
Fördersatz:
max. 80 %, (mind. 2.500 Euro) ▪ Förderzeitraum umfasst grds. die Dauer eines Haushaltsjahres
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Personal- und Sachausgaben; zudem kann auch bürgerschaftliches Engagement als (fiktive) zuwendungsfähige Ausgabe teilweise anerkannt werden
Antragstellung:
laufend - Richtlinie gültig bis 31.12.2026
Website des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie (LS): Teilhabe und Zusammenhalt | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Ansprechpersonen beim LS:
Frau Broeck, Frau Schneider bzw. Herr Willenbrink (Tel.: 0441 / 2229-7305, -7320, bzw. -7319)
Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
Modellprojekte im Bereich Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement zur Förderung der Integration und Teilhabe Förderfähige Maßnahmen:
Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements
Vorhaben bei bereits etablierter Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement
Antragsteller:
Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise, gemeinnützige Einrichtungen sowie Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisationen und Kammern
Antragsfrist:
Frist für Ausschreibung 2026: 26. März 2026 (Antragseinreichung ab 02.02.)
Voraussetzung:
Durchführung in einem sozialräumlich abgegrenztem Projektgebiet (Quartier)
Förderhöhe:
max. 75 % bzw. max. 60.000 Euro pro Jahr (bei mehreren Projekten: max. 120.000 Euro jährlich)
Mindestzuwendung: 25.000 Euro bei Gemeinden bzw. 10.000 Euro bei sonstigen Antragstellern
LAG Soziale Brennpunkte Nds. e. V.:
www.gwa-nds.de
Programmwebsite bei der NBank:
Fördermöglichkeiten im Bereich Kultur
Fonds Soziokultur
Förderung von Projekten über verschiedene Programme, die die alltägliche Lebenswelt und Kunst miteinander verbinden:
Allgemeine Projektförderung:
Förderung zeitlich befristeter partizipativer Modellpro- jekte, die Menschen vor Ort als Aktive in der Konzep- tion und Durchführung mit einbeziehen und ein gesell- schaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.
U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen:
- Zusätzliches Förderprogramm für junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die gemeinsam mit anderen ein Soziokultur-Projekt verwirklichen möchten
- Ziel ist es, Jugendliche zum (längerfristigen) Engagement im soziokulturellen Praxisfeld zu ermutigen und Wege der Verwirklichung von guten Ideen auf- zuzeigen
Antragsberechtigte:
- Allgemeine Projektförderung: vorrangig freie Träger der Kulturarbeit (Vereine, Initiativen)
- U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen: Junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die sich zu einer Initiative oder einem Verein zu- sammengeschlossen habe
Förderung:
- Allgemeine Projektförderung: Fördersatz max. 80 %; Fördersumme zwischen 3.000 und 30.000 Euro
- U25 - Richtung: Junge Kulturinitiativen: max. 4.000 Euro; Fördersatz: max. 80 %
I. d. R. zwei Stichtage jährlich (beide Bereiche)
- 02. Mai
- 02. November
Website:
Ansprechpartnerinnen:
- Allgemeine Projektförderung: Frau Weiss (Tel.: 0228/97 14479-11)
- U25 - Richtung: Junge Kulturinititiven: Frau Bonadiman (Tel.: 0228/97 14479-15)
Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung (Bundesprogramm)
Förderung von lokalen Bündnissen mit mind. drei Part- nern für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, insb. für benachteiligte Zielgruppen
Im Zeitraum 2023-2027: Maßnahmen für 3-18-jährige sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung über 27 für das Programm ausgewählte Initiativen und Förderer u. a.:
- Aktion Tanz - Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft e. V.
- BAG Zirkuspädagogik e.V.
- Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
- Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V.
- Bundesverband Jugend und Film e. V.
- Deutscher Bibliotheksverband e. V.
- Deutscher Museumsverband e. V.
- Verband deutscher Musikschulen e. V.
Antragsberechtigte:
- zivilgesellschaftliche Akteure (u. a. Vereine, Verbände, Initiativen), die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mind. drei Partner)
Antragsstellung:
- laufende Antragsmöglichkeiten bei den Trägerverbänden der Initiativen/Verbänden (hier gelten spezifische Förderbedingungen, Fristen und Verfahren)
Richtlinie gültig bis 30.06.2029.
Beratungssprechtage für 2026: Beratungssprechtage für 2026
Ansprechpersonen beim BMBF: Kontaktdaten für die Servicestelle
- Info-Hotline (Tel.: 0800/2623-005)
Übersicht der Initiativen für 3-18-jährige (2023-2027): Bündnisse für Bildung
Servicestelle "Kultur macht stark" bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Niedersachen e. V.:
Kultur macht stark - Bündnisse für Bildung
Kurzbeschreibung:
- Förderung von lokalen Bündnissen mit mind. drei Partnern für außerschulische Maßnahmen der kulturellen Bildung, insb. für benachteiligte Zielgruppen
- Im Zeitraum 2023-2027: Maßnahmen für 3-18 -Jährige sowie für Kinder und Jugendliche mit Behinderung über 27 für das Programm ausgewählte Initiativen und Förderer.
- Im Bereich „Integration / Migration“ bspw.:
- Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
- Bundesverband Netzwerke von Migrantenorganisationen e.V.
- Verband deutscher Musikschulen e.V.
Antragsberechtigte:
zivilgesellschaftliche Akteure (u. a. Vereine, Verbände, Initiativen), die sich vor Ort in lokalen Bündnissen für Bildung zusammenschließen (mind. drei Partner)
Antragstellung:
laufende Antragsmöglichkeiten bei den Trägerverbänden der Initiativen / Verbänden (hier gelten spezifische Förderbedingungen, Fristen und Verfahren)
Richtlinie gültig bis 30.06.2029
Programmpartner, bundesweit 30, u. a.:
- Wir sind LeseHelden (Borromäusverein e. V.):
Kinder lesen zusammen mit „Helden des Alltags“ (Polizisten, Fußballtrainer etc.) - Wege ins Theater (ASSITEJ e.V.):
Theater erleben und selber machen - Movies in Motion – mit Film bewegen (Bundesverband Jugend und Film e. V.):
Eigene Filmveranstaltungen zusammen mit Medienpädagogen gestalten - Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien (Deutscher Bibliotheksverband e.V.):
Workshops für neuen Zugang zum Lesen, Erzählen und Darstellen über digitale Medien
Nähere Informationen:
- Ansprechpersonen beim BMBF: Info-Hotline (Tel. 0800 / 2623-005)
- Übersicht der Initiativen für 3-18-Jährige (2023-2027) und Website des BMBF zum Programm:
BMBF Bündnisse für Bildung (buendnisse-fuer-bildung.de) - Servicestelle „Kultur macht stark“ bei der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Niedersachsen e.V. (https://kultur-macht-stark.lkjnds.de; Frau Winkler und Frau Weihmann (Tel.: 0511 / 600 605-65)
