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Themenübergreifend

Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten, die nicht (nur) auf einen bestimmten thematischen Bereich ausgerichtet sind.
Darüber hinaus können Sie in der Rubrik "Förderdatenbanken" auf weitere Datensammlungen zugreifen.

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Klosterkammer Hannover 

Fördergegenstand/-gebiet:

Gemeinnützige Projekte in weiten Teilen Niedersachsens (ausgenommen: Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig) in den Themenfeldern

  • Kirche
  • Bildung
  • Soziales

Kurzbeschreibung:

Für den Bereich „Integration und Migration" ist folgendes relevant:

  • „Bildung": Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche, z.B. Feriencamps zur Sprachförderung
  • „Soziales“: Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen, z.B. Beratungsangebote für Flüchtlinge/Asylsuchende

Antragsberechtigte:

Juristische Personen, also Antragsteller mit Rechtsfähigkeit (z. B. eingetragene Vereine)

Fristen:

  • Laufende Antragsmöglichkeiten für Fördersummen unter 50.000 Euro
  • Für Antragssummen ab 50.000 Euro i. d. R. jährlich zwei Antragsstichtage (Veröffentlichung erfolgt auf der Website)

Bedingungen:

  • Fördersatz: max. 50 % (Fördersumme: k. A.)
  • Förderfähig: Personal- und Sachausgaben
  • Grundsätzlich nicht gefördert werden u. a.:
    • Institutionelle Kosten und Projekte in Reihe
    • Einzelpersonen und kommerzielle Einrichtungen
    • Kulturelle Veranstaltungen ohne Vermittlungsangebote
    • Baumaßnahmen im sozialen Bereich
    • Sport ohne Bezug zu einem der Förderzwecke
    • Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig

Nähere Informationen:

  • Website der Klosterkammer Hannover: www.klosterkammer.de (>Förderungen > Antrag & Projektverlauf)
  • Ansprechpartnerin bei der Klosterkammer: Frau Dambacher für soziale Projekte und Frau Mohr für Bildungsprojekte (Tel. 0511 / 34826-307 bzw. -245)

Projektbeispiele:

  • Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Hohes Feld e.V., Hameln: Grenzenlos fit - ein Sportprojekt zur sozialen Integration und Inklusion für Kinder zugewanderter Familien (2.000 Euro)
  • Arbeitskreis Schule Rhauderfehn e.V.: Aufbereitung des grünen Klassenzimmers auf dem Projekthof (2.500 Euro)
  • Theartic e. V., Emden: Ohne mein Handy ??? - ein inklusives und integratives Kinder- und Jugendtheaterprojekt (9.000 Euro)
  • Stiftung Historische Orgeln in Altenbruch und Lüdingworth, Cuxhaven-Altenbruch: "Wer tanzt denn da" - Ein Konzert für Klein und Groß (3.150 Euro)
  • Lebensraum Diakonie e. V., Psychosoziale Kontaktstelle Stövchen, Lüneburg: Ferienfreizeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen (1.350 Euro)


Weitere Projektbeispiele: www.klosterkammer.de/foerderungen/gefoerderte-projekte


Klosterkammer Hannover - Programm "ehrenWERT"

Ziel:

Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche (im kirchlichen, bildungsbezogenen oder sozialen Bereich bzw. ehrenamtl. Vorstandsarbeit):

  • Fachliche Schulungen
  • Fortbildungen durch Praxisreflexion, bspw. Supervision
  • Kriterien:
    • Deckung eines vorhandenen Bedarfs
    • Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit
    • Persönlicher Gewinn für die Ehrenamtlichen
  • Freie Wahl des Qualifizierungsanbieters oder Referenten

Förderfähig:

  • Gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine)
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchengemeinden)

Fördergebiet:

  • Weite Teile Niedersachsens (ausgenommen: Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig)

Förderhöhe:

  • max. 100 % (max. 50.000 Euro) für alle Ausgaben der Qualifikationsmaßnahme
  • bspw. Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
  • Ausgaben zur Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme

Antragssteller:

u. a. gemeinnützige Körperschaften, bspw. eingetragene Vereine

Antragsfrist:

Aktuell keine Antragsmöglichkeiten; aufgrund einer Evaluation ist die Förderung bis zum Februar 2024 ausgesetzt.

bislang laufende Antragsmöglichkeiten (vor Maßnahmenbeginn)

Nähere Infos:

Projektbeispiele

  • Landkreis Hameln-Pyrmont: Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten (3.132 Euro)
  • Landkreis Hameln-Pyrmont, Ehrenamtsstelle: Qualifizierung für Vereinsvorstände (1.506 Euro)
  • Sorgentelefon, Hameln: Supervision (1.500 Euro)
  • MENTOR - Die Leselernhelfer Hannover e. V., Hannover: Einstieg für neue Mentor*innen / Besseres Verständnis für Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Flüchtlingskindern (4.420 Euro)
  • FreiwilligenZentrum Hannover e.V., Hannover: Jugendliche und Internet/Smartphonenutzung (423 Euro)


Weitere Projektbeispiele: www.klosterkammer.de/foerderungen/gefoerderte-projekte/2023/


Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Kurzbeschreibung

  • Förderung von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen
  • Aktuell auch Überblickseite „Ukraine-Hilfe“ mit Informationen zum Thema Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine

Umsetzung/Förderung:

Online-Info-Veranstaltungen:

Wöchentliches Veranstaltungsangebot mit Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt
(www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltungen/)

Nähere Informationen:


LEADER - Region Östliches Weserbergland

Kurzbeschreibung

  • Gebietskulisse: Bad Münder, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf
  • Förderung zur ländlichen Entwicklung der LEADER-Region zu folgenden Themen:
    • Regionale Wirtschaftsentwicklung (Wirtschaft, Kultur und Tourismus)
    • Demographie und Daseinsvorsorge (Infrastruktur, Dorfgemeinschaft, Ehrenamt, Mobilität, Daseinsvorsorge)
    • Innenentwicklung & Reduzierung Flächenverbrauch
    • Klima-, Umwelt- und Naturschutz (Klimafolgenanpassung, energetische Sanierung, nachhaltige Ortsentwicklung)


Umsetzung/Förderung

Antragsteller: Alle (Fördersatz abhängig von Thema & Antragsteller)

Voraussetzungen: Kofinanzierung verpflichtend für nicht öffentliche Antragsteller (25% der LEADER-Förderung)

Antragsverfahren:
1. Anfrage beim Regionalmanagement
2. Projektvorstellung in der LAG
(Projektbeschlussfassung);
3. nach positivem LAG-Beschluss
Antragstellung bei Bewilligungsbehörde
(ArL Leine Weser)

Nähere Informationen

www.leader-oestliches-weserbergland.de

Allgemeine Informationen LEADER:
www.leader.niedersachsen.de

LEADER - Region Westliches Weserbergland

Kurzbeschreibung

  • Gebietskulisse: Aerzen, Hameln, Hessisch Oldendorf, (Auetal, Rinteln)

  • Förderung zur ländlichen Entwicklung derLEADER-Region zu folgenden Themen:
    • Gutes Miteinander im Ort & Daseinsvorsorge
    • (Dorfgemeinschaften, Ehrenamt, Infrastruktur und Versorgung, Kultur)
    • Zentrums-, Innen-, Siedlungsentwicklung
    • (Baukultur, Energetische Sanierung)
    • Ländliche Wirtschaft & Wissenschaft
    • (Tourismus, „Wirtschaftsraum, Dorf“, Land- und Forstwirtschaft)
    • Natur- und Kulturlandschaft
    • (Biologische Vielfalt, Umweltbildung,(Klimafolgenanpassung)

Antragsteller

Alle (Fördersatz abhängig von Thema & Antragsteller)

Voraussetzungen 

Kofinanzierung verpflichtend für nicht öffentliche Antragsteller (25% der LEADER-Förderung)

Antragsverfahren:
1. Anfrage beim Regionalmanagement
2. Projektvorstellung in der LAG
(Projektbeschlussfassung);
3. nach positivem LAG-Beschluss
Antragstellung bei Bewilligungsbehörde
(ArL Leine Weser)

Nähere Informationen

LEADER-Website 

www.hessisch-oldendorf.de/portal/seiten/leader-region-westliches-weserbergland

Allgemeine Informationen LEADER:

www.leader.niedersachsen.de

Sparkassenstiftungen

Kurzbeschreibung

Die Sparkasse Weserbergland und von ihr verwaltete Stiftungen unterstützen lokale Projekte. Sowohl durch Sponsoring als auch durch die Möglichkeit des Crowfounding.

Umsetzung/Förderung

Antragsverfahren über die Plattform www.heimatfoerderung.de

Nähere Informationen

Sparkasse Weserbergland
Oliver Branske
05151 - 20619005
sponsoring@spkhw.de

Volksbank Hameln-Stadthagen und Stadtwerke Hameln-Weserbergland

Kurzbeschreibung

Volksbank Hameln-Stadthagen und Stadtwerke Hameln Bezuschussen Projekte aus Spendentöpfen und bieten die Möglichkeit, auf der Plattform weitere Sponsoren im Rahmen des Crowdfounding einzuwerben.

Umsetzung/Förderung

Antragsverfahren über die Plattform www.viele-schaffen-mehr.de.

Nähere Informationen

Die Ansprechpartner sind hier zu finden. 

Rudolf-Hartmann-Stiftung Osterwald

Die Rudolf-Hartmann-Stiftung fördert Osterwalder Vereine.

Bundesprogramm "Engagierte Stadt"

Kurzbeschreibung

  • Gebietskulisse: Städte, Stadtteile und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 250.000
  • Aufbau bzw. die Weiterentwicklung der Engagementlandschaften und die Stärkung der Zivilgesellschaften
  • Fokus auf lokalen Kooperationen unterschiedlicher Akteure
  • Teilnahme im Netzwerk „Engagierte Stadt“ bietet:
    • Auszeichnung und bundesweite Sichtbarkeit als Engagierte Stadt
    • Aufnahme in das bundesweite Chancen- und Lernnetzwerk Engagierter Städte
    • Zugang zu exklusiven Partnerangeboten (bspw. Veranstaltungen, Fachtage, Qualifizierungsangebote)
    • Erfahrungsaustausch, Qualifizierungen und Beratung

Umsetzung/Förderung

  • Antragssteller: Kommunen und gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen
  • Voraussetzung: Kooperation von mind. drei Partnern aus der kommunalen Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft
  • Antragsfrist: 24. November 2023 (Auswahl von voraussichtlich 30 engagierten Städten im Januar und Neuaufnahme ins Netzwerk im Februar 2024)
    Eventuell neue Antragsrunde in 2024

Nähere Informationen


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Förderung von Maßnahmen des Bürgerschaftlichen Engagements

Kurzbeschreibung

Ziel des Programms ist die Erweiterung und Sicherstellung strukturfördernder Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, darunter u. a. die Qualifizierung von Integrationslotsen

Umsetzung/Förderung

  • Antragsberechtigte: Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements tätig sind
  • Fördergegenstand: u. a. Qualifizierung von Integrationslotsen (Personal- und Sachausgaben) → Organisation der Integrationslotsenkurse erfolgt über die Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V.
  • Richtlinie gültig bis 31.12.2026

Nähere Informationen

Website der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. (FAN): www.freiwilligenakademie.de


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Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiative zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten

Kurzbeschreibung

  • Zielgruppe: Bewohner sozialer Brennpunkte – insbesondere Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II und SGB XII sowie sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise
  • Förderung von Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit:
    • Präventive Angebote zur Abwendung von Notlagen - Maßnahmen zum nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt
    • Informationen über Hilfeangebote
    • Förderung der Mitwirkung an ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten
    • Qualifizierung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen
    • Innovative Formen der Engagementförderung (z. B. Stadtteilkassen)
    • Maßnahmen der Bürgerbeteiligung
    • Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Hilfemöglichkeiten für die Zielgruppe
    • Maßnahmen zur Begegnung verschiedener Kultu-ren und Religionen
    • Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit und positiver Imageförderung

Umsetzung/Förderung

  • Antragsberechtigte: juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen
  • Förderfähige Kosten: Personal- oder Sachausgaben (Mindestförderung i. d. R. 2.500 Euro)
  • Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) bis zu 1,0 Stelle (Förderung max. 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. max. 90 % für Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen)
  • Fördersumme für Sachausgaben max. 10.000 Euro je Maßnahme
  • Jährliche Antragsfristen: 31. Oktober (erste Antragsrunde) sowie 30. April (zweite Antragsrunde, sofern noch Mittel vorhanden sind)
  • Richtlinie gültig bis 31.12.2027

Nähere Informationen


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