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Staatsbad - Verlängerung Wasserrecht

Das niedersächsische Staatsbad Betriebsgesellschaft mbH beantragt beim Umweltamt des Landkreises Hameln-Pyrmont eine wasserrechtliche

Bewilligung gemäß den §§ 8 ff. des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) um Grundwasser aus diversen Quellen in Mengen bis zu insgesamt 127.300 m³

zutage zu fördern um es für medizinisch-therapeutischer Zwecke zu nutzen.

Die Antragstellerin ist derzeit im Besitz einer o. g. Bewilligung, diese ist jedoch bis zum 31.12.2025 befristet.

Daher ist nun ein neues verwaltungsrechtliches Bewilligungsverfahren durchzuführen.

Bei Fragen melden Sie sich gerne.