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Online-Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/1020?c=bc

Kontaktlos und bequem von zu Hause
Bezahlung per PayPal, GiroPay oder Paydirekt
Zentrale Anmeldung über das Niedersächsische Servicekonto

Bürgerinnen und Bürger, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen vor Erstaufnahme ihrer Tätigkeit über eine nicht älter als drei Monate alte Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom zuständigen Gesundheitsamt verfügen.

Ziel der Belehrung ist es, dass die Teilnehmenden mögliche Symptome von Infektionskrankheiten frühzeitig erkennen, eine Weiterverbreitung und Kontamination der Lebensmittel verhindern und abschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Krankheitssymptomen nicht mehr ausüben dürfen. Zudem wird erklärt, welche besonderen Hygienemaßnahmen beim Kontakt mit Lebensmitteln einzuhalten sind.

Bis jetzt wurden diese Schulungen vom Gesundheitsamt des Landkreises vor Ort durchgeführt.

Ab dem 15.11.21 findet die Belehrung ausschließlich online statt.

Das Verfahren können Sie hier starten: Online-Infektionsschutzbelehrung 

Allgemeiner Hinweis: Sollten verschiedene Felder oder Elemente während der Online-Belehrung nicht richtig angezeigt werden, empfehlen wir Ihnen, einen anderen Browser zu benutzen.

Fragen und Antworten

Wie erfolgt die Anmeldung?

Die Anmeldung erfolgt mit dem kostenlosen „Niedersächsischen Servicekonto“. Die Registrierung ist schnell erledigt und dient zukünftig als zentrale Anmeldung für weitere Online-Dienstleistungen der Kommunal- und Landesverwaltung in Niedersachsen. 

Link zur Registrierung des "Niedersächsischen Servicekontos".

Wenn Sie bereits Anmeldedaten haben, können Sie das Verfahren hier Starten: Online-Infektionsschutzbelehrung

Kann ich ein Unternehmenskonto nutzen?

Beim Niedersächsischen Servicekonto gibt es zwei verschiedene Arten:

  • Bürgerkonto

    oder

  • Unternehmens-/Organisationskonto

Für die Online-Belehrung ist zwingend das Bürgerkonto erforderlich. Das bedeutet, dass sich Mitarbeiter*innen von Unternehmen ein eigenes Konto mit der privaten E-Mail-Adresse erstellen müssen.

Das Bürgerkonto können Sie anschließend niedersachsenweit auch für andere Verwaltungsleistungen nutzen (z.B. Anmeldung eines Hundes, KFZ Ummeldung, Bafög Antrag, etc.).

Wie funktioniert die Bezahlung?

Am Ende der Schulung muss die Gebühr von 26€ mit einem der gängigen Bezahlverfahren (z.B. Paypal, Paydirekt oder Giropay) entrichtet werden. Eine andere Bezahlweise ist nicht möglich.

Für bestimmte Gruppen entfällt die Bezahlung z.B., wenn Sie im Rahmen eines Ehrenamtes, Schülerpraktikums oder FSJ/BufDi auf die Belehrung angewiesen sind.

In diesen Fällen muss ein geeigneter Nachweis hochgeladen werden.

Achtung: Diese gebührenfreie Bescheinigung ist nur im Rahmen unentgeltlicher, ehrenamtlicher Tätigkeiten gültig. Sollte eine gewerbliche Nutzung erfolgen, muss die Online-Belehrung kostenpflichtig noch einmal durchlaufen werden.

Wie bekomme ich die Bescheinigung?

Die Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Belehrung erhalten Sie 5 bis 7 Werktage später ganz bequem digital in die Postbox des niedersächsischen Servicekontos.

Wie lange ist meine Bescheinigung gültig?

Die Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet. Sie darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Die Neuaufnahme der Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber bedeutet keine erstmalige Ausübung im Sinne der Vorschrift. Das bedeutet, bei Arbeitgeberwechsel ist eine erneute Belehrung durch das Gesundheitsamt nicht erforderlich, auch dann nicht, wenn die Tätigkeit langjährig unterbrochen wird. Es muss bei Arbeitsplatzwechsel und alle zwei Jahre eine Nachbelehrung durch den Arbeitgeber erfolgen.

Sollten Sie bereits in der Vergangenheit an einer Belehrung des Gesundheitsamtes des Landkreises Hameln-Pyrmont teilgenommen haben, und Ihre Bescheinigung verloren haben, können Sie sich bis zu 10 Jahren nach der Erstbelehrung eine gebührenpflichtige Abschrift/ Zweitschrift anfertigen lassen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall unter den angegebenen Kontaktdaten. 

Wie werden die Inhalte der Schulung vermittelt?

Die Inhalte der Schulung werden mit kurzen Animationsfilmen vermittelt. 

Nach jedem Schulungskapitel müssen Fragen im „Multiple-Choice Verfahren“, ähnlich wie bei der theoretischen Führerscheinprüfung angekreuzt werden. Das komplette Verfahren dauert ca. 20-30 Minuten und ist neben dem klassischen PC auch mit Tablets oder Smartphones kompatibel.

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen und der Link zur Anmeldung sind hier zu finden.