Warnung der Bevölkerung
Damit Sie im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Kreisweiter Warntag im Landkreis Hameln-Pyrmont
Kreisweite Warntage:
- Samstag, 06.01.2024
- Samstag, 06.04.2024
- Samstag, 06.07.2024
- Samstag, 05.10.2024
Ablauf des kreisweiten Warntages
- Veröffentlichung einer Pressemitteilung mit weiterführenden Hinweisen
12:00 Uhr:
- Auslösen der Sirenentonfolge „Entwarnung“ durch die Kooperative Regionalleitstelle (KRL) Weserbergland in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
12:06 Uhr:
- Auslösen der Sirenentonfolge „Warnung der Bevölkerung“ durch die KRL Weserbergland in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
- Auslösen der Warn-App „NINA“ durch die KRL Weserbergland mit einem Hinweis zur Probealarmierung und weiterführenden Hinweisen in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
- Öffentlichkeitsarbeit über die Social Media Kanäle des Landkreises mit einem Hinweis zur Probealarmierung und weiterführenden Hinweisen
12:12 Uhr:
- Auslösen der Sirenentonfolge „Entwarnung“ durch die KRL Weserbergland in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Die Sirenentonfolge „Feueralarm“ wird in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einheitlich am 3. Samstag eines Monats durch die KRL Weserbergland ausgelöst. Damit soll die Sirenentonfolge „Feueralarm“, die ausschließlich für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren relevant ist und ansonsten nur zur Probe der Funktionsfähigkeit der Sirenen verwendet wird, für die Bevölkerung klar von der Sirenentonfolge „Warnung der Bevölkerung“ abgegrenzt werden. Zugleich ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger diese Sirenentonfolge kennen, um sie unterscheiden zu können.
Bundesweiter Warntag
- Donnerstag, 12.09.2024
Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont
Sirenen
Um Sie schnell und unüberhörbar, auch wenn Sie schlafen, vor plötzlichen Gefahren warnen zu können, werden in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden stationäre Sirenen vorgehalten, die bei Bedarf je Ortsteil, je Stadt/Gemeinde oder im gesamten Kreisgebiet ausgelöst werden können.
Zum Herunterladen: Sirenensignale im Landkreis Hameln-Pyrmont (Deutsch) (PDF, 628 kB)
Warnung der Bevölkerung
Entwarnung
Einsatz für die Feuerwehr
Sollte das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden, werden Sie um folgende Verhaltensweisen gebeten:
- Ruhe bewahren
- Gebäude in massiver Bauweise aufsuchen
- alternativen Schutz suchen (z. B. Auto)
- Hilfsbedürftige unterstützten
- Fenster und Türen schließen
- Klima- und Lüftungsanlagen ausschalten
- aktiv Informationen in Rundfunk und Internet suchen (www.hameln-pyrmont.de)
- bei Stromausfall Autoradio benutzen
- Warn-App „NINA“ beachten
- den Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte Folge leisten
- Notrufe (110 oder 112) nicht blockieren! Nur im Notfall anrufen!
Das Sirenensignal „Entwarnung“ soll Ihnen im Ereignisfall mitteilen, dass eine drohende oder bereits eingetretene Gefahr vorbei ist und von Ihnen kein besonderes Verhalten mehr erwartet wird. Im Zuge der Probealarmierungen des Sirenensignals „Warnung der Bevölkerung“, z. B. am kreisweiten Warntag, wird das Sirenensignal „Entwarnung“ jeweils vorher (12:00 Uhr) und nachher (12:12 Uhr) ausgelöst, um Ihnen zu verdeutlichen, dass es sich nur um eine Probe handelt.
Das Sirenensignal „Einsatz für die Feuerwehr“ alarmiert im Ereignisfall die jeweils örtlich zuständige Freiwillige Feuerwehr. Für die allgemeine Bevölkerung ist das Sirenensignal nicht mit einem besonderen Verhalten verbunden. Das Sirenensignal wird an jedem dritten Samstag im Monat zur Probe alarmiert, damit das Signal grundsätzlich bekannt ist und damit die Funktionsfähigkeit der Sirenen getestet wird.
Modulare Warnsystem (MoWaS)
Das Modulare Warnsystem (MoWaS) ist ein bundeseigenes Satelliten-gestütztes Warnsystem, an das die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln angeschlossen ist. Mit diesem Warnsystem können der Bund, die Länder sowie die kommunalen Leitstellen (als Endnutzer) „Amtliche Gefahrendurchsagen“ und „Amtliche Gefahrenmitteilungen“ jederzeit an die Medien senden. Diese Meldungen werden dann, je nach Gefahrenstufe, ggfls. sofort als Nachrichtenbänder in das Fernsehen eingespeist oder Radiosendungen mit einer Gefahrendurchsage unterbrochen. In MoWaS eingespielte Meldungen werden auch unverzüglich an die bundeseigene WARN-APP „NINA“ weitergeleitet.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: MoWaS - BBK (bund.de)
WARN-APP "NINA"
Der Landkreis Hameln-Pyrmont nutzt als Warn-APP die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA. NINA warnt Sie deutschlandweit vor Gefahren auf die von Ihnen eigegebenen Standorte und lässt sich kostenlos in allen gängigen App-Stores herunterladen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Social Media-Kanäle des Landkreises Hameln-Pyrmont
Der Landkreis Hameln-Pyrmont wird im Warn-/Ereignisfall über die eigenen Social Media-Kanäle schnellstmöglich Informationen bereitstellen:
zudem werden die Informationen auf den Social Media-Kanälen der Kooperativen Regionalleitstelle Weserbergland (KRL) veröffentlicht:
Bürgertelefon
Um im Bedarfsfall Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu beantworten, richtet der Landkreis Hameln-Pyrmont ein Bürgertelefon ein. Über die Einrichtung des Bürgertelefons und die Telefonnummer wird in den Medien informiert.
Wählen Sie für Fragen/Informationen nicht die Notrufnummer 112 der Feuerwehr und des Rettungsdienstes oder die 110 der Polizei, denn diese müssen für dringende Notfälle erreichbar bleiben!
Selbstvorsorge und weiterführende Informationen
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt eine Vielzahl an hilfreichen Informationen für das richtige Verhalten vor, während und nach einer Notsituation zur Verfügung.
Empfohlen wird beispielsweise eine ständige Bevorratung von Essen und Trinken für 10 Tage.
Warnung & Vorsorge - BBK (bund.de)
Eine Zusammenfassung finden Sie im „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituation“
Besondere Hinweise zum Krieg in der Ukraine
Das Land Niedersachsen stellt als oberste/obere Katastrophenschutzbehörde besondere Hinweise zum Zivil- und Katastrophenschutz im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zur Verfügung:
Hinweise für Geflüchtete aus der Ukraine
Pressemitteilungen und Berichterstattung
Pressemitteilungen
Berichterstattung
Radiobeitrag von radio aktiv (MP3, 3.2 MB)
Kontakt
Sie haben Fragen/Anregungen zu den Warnmöglichkeiten im Landkreis Hameln-Pyrmont, dann treten Sie gerne über das nachfolgende Mitteilungsfeld mit uns in Kontakt. Bitte nutzen sie diese Kontaktmöglichkeit auch, um uns zu informieren, wenn Ihnen Defekte/Funktionsstörungen bei Sirenen auffallen.