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FAQ - Zensus

Wen befrage ich bei der Haushaltsstrichprobe des Zensus 2022? 

Entsprechend des zugewiesenen Stichprobenumfangs werden im Landkreis Hameln-Pyrmont rd. 17.800 Personen befragt. Jeder/jedem Erhebungsbeauftragten werden ca. 100 zu befragende Personen zugeteilt. Diese Anzahl kann nach Absprache mit der gemeinsamen Erhebungsstelle auch größer oder kleiner sein. Die genauen Adressdaten den Erhebungsbeauftragten zugeteilten Haushalte erhalten diese im Anschluss an die Schulung durch die Erhebungsstelle Anfang des Jahres 2022. Die zu befragenden Personen sind kraft Gesetzes zur Auskunft verpflichtet.

Wie sieht der genaue zeitliche Ablauf aus? 

Interessierte können sich jederzeit über das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont für eine Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r anmelden. Die Erhebungsstelle meldet sich dann Anfang des Jahres 2022 zur weiteren Kontaktaufnahme bei den Erhebungsbeauftragten. Anschließend findet die Schulung statt, die für die Erhebungsbeauftragten verpflichtend ist. In dieser Schulung erläutert die Erhebungsstelle alles Wichtige zu den Befragungen und zu den Fragebögen. Außerdem erhalten die Erhebungsbeauftragten in diesem Zuge die Arbeitsmaterialien sowie die zu befragenden Anschriften.Im Anschluss daran erfolgen selbstständige und eigenverantwortliche Vorbegehungen der zugeteilten Anschriften durch die Erhebungsbeauftragten sowie schriftliche Terminankündigungen bei den Haushalten. Ab dem Zensusstichtag (15.05.2022) bis ca. Ende Juli 2022 haben die Erhebungsbeauftragten dann Zeit, die Befragungen vor Ort durchzuführen. Dabei sind sie in ihrer Zeiteinteilung flexibel, können die Interviews also beispielsweise auch abends oder am Wochenende durchführen. Nach Beendigung der Befragungen bringen sie die Unterlagen baldmöglichst wieder zur Erhebungsstelle zurück. Die Erhebungsstelle ist im 1. OG des Gebäudetraktes im Haydnweg 11, 13 und 15 in 31787 Hameln vorzufinden.

In welcher Gemeinde werde ich eingeteilt?

Die Erhebungsstelle teilt den Landkreis in sogenannte Erhebungsbezirke auf. Jeder bzw. jedem Erhebungsbeauftragten wird ein Erhebungsbezirk zugeteilt. Dabei achtet die Erhebungsstelle darauf, dass die Erhebungsbeauftragten einen wohnortnahen Bezirk erhalten, um lange Fahrtwege und -zeiten zu vermeiden. Da jedoch teilweise sehr persönliche Daten erfragt werden, dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung eingeteilt werden. Eine Erhebung in der eigenen Gemeinde (z. B. in einem anderen Ortsteil) ist jedoch problemlos möglich.

Wie lange dauern die Interviews?

Ein Interview wird je nach Art der Befragung ca. 10 - 15 Minuten dauern. Die konkrete Dauer ist individuell und kann nicht ganz genau bestimmt werden.

Wie viel Geld erhalte ich?

Die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r wird durch eine steuerfreie Aufwandsentschädigung vergütet, die von der Anzahl der durchgeführten Interviews und der Erhebungen Merkmale abhängig ist. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beläuft sich auf bis zu 700 € je Erhebungsbeauftragten.

Diese setzt sich zusammen aus:

  • einer Pauschale pro Anschrift in Höhe von 5,00 €,
  • einem Betrag pro erfolgreichem Interview in Höhe von bis zu 7,50 € je befragte Person

Werde ich geschult?

Die Erhebungsstelle schult alle Erhebungsbeauftragten. Die verpflichtende Schulung findet voraussichtlich im Zeitraum von März bis Mai 2022 statt. Über die genauen Termine werden die Erhebungsbeauftragten gesondert informiert.

Wer ist als Erhebungsbeauftrate/r nicht geeignet?

Von der Mitarbeit als Erhebungsbeauftragte ausgeschlossen sind Mitarbeitende aus anderen kommunalen Bereichen, deren dienstliche Tätigkeit einen Interessenskonflikt mit den Aufgaben der Erhebungsstelle begründen können, z. B. sensible Bereiche des Verwaltungsvollzugs (beispielsweise Einwohnermeldeamt, Steueramt, Ordnungsamt, Sozialamt), des polizeilichen Vollzugsdienstes sowie Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte.

Interessierte können sich jederzeit über das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises Hameln-Pyrmont für eine Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r anmelden. Die Erhebungsstelle meldet sich dann Anfang des Jahres 2022 zur weiteren Kontaktaufnahme bei den Erhebungsbeauftragten. Anschließend findet die Schulung statt, die für die Erhebungsbeauftragten verpflichtend ist. In dieser Schulung erläutert die Erhebungsstelle alles Wichtige zu den Befragungen und zu den Fragebögen. Außerdem erhalten die Erhebungsbeauftragten in diesem Zuge die Arbeitsmaterialien sowie die zu befragenden Anschriften.