Förderung der internationalen Jugendarbeit
Nds. Landesprogramm zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen
Maßnahme:
Bi-, tri- und multilaterale Begegnungsmaßnahmen (Dauer: 5-30 Tage)
- Internationale Jugendbegegnungen (Alter: 12-26 Jahre)
- Internationale Begegnungsmaßnahmen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendarbeit
- Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit
Zuschuss für:
Aufenthalts-, Programm-, Fahrtkosten (je nach Ort)
Voraussetzung:
Gegenbesuch muss geplant sein und stattfinden (nicht Bestandteil des Antrags)
Antragsteller:
Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe
Förderausschluss:
- Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften (wenn Partnerschaftsvertrag abgeschlossen wurde)
- Träger, die über einen Bundes- und Landesverband organisiert sind
- Projekte des/von DFJW, DPJW, DGJW, Tandem, ConAct oder DRJA
Antragsfrist:
I. d. R. jährlich 01. April
Nähere Hinweise:
Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Frau Wartenberg (Tel. 0511 / 89701-356)
Website: www.ms.niedersachsen.de/themen/kinder_jugendliche/jugendarbeit/jugendarbeit-14193.html