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Förderung der internationalen Jugendarbeit

Nds. Landesprogramm zur Förderung internationaler Jugendbegegnungen

Maßnahme:

Bi-, tri- und multilaterale Begegnungsmaßnahmen (Dauer: 5-30 Tage)

  • Internationale Jugendbegegnungen (Alter: 12-26 Jahre)
  • Internationale Begegnungsmaßnahmen mit haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendarbeit
  • Sondermaßnahmen der internationalen Jugendarbeit

Zuschuss für:

Aufenthalts-, Programm-, Fahrtkosten (je nach Ort)

Voraussetzung:

Gegenbesuch muss geplant sein und stattfinden (nicht Bestandteil des Antrags)

Antragsteller:

Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Träger der freien Jugendhilfe

Förderausschluss:

  • Begegnungsmaßnahmen im Rahmen von kommunalen Partnerschaften (wenn Partnerschaftsvertrag abgeschlossen wurde)
  • Träger, die über einen Bundes- und Landesverband organisiert sind
  • Projekte des/von DFJW, DPJW, DGJW, Tandem, ConAct oder DRJA

Antragsfrist:

I. d. R. jährlich 01. April

Nähere Hinweise:

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Frau Wartenberg (Tel. 0511 / 89701-356)
Website: www.ms.niedersachsen.de/themen/kinder_jugendliche/jugendarbeit/jugendarbeit-14193.html