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Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiative zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten

Kurzbeschreibung

  • Zielgruppe: Bewohner sozialer Brennpunkte – insbesondere Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II und SGB XII sowie sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise
  • Förderung von Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit:
    • Präventive Angebote zur Abwendung von Notlagen - Maßnahmen zum nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt
    • Informationen über Hilfeangebote
    • Förderung der Mitwirkung an ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten
    • Qualifizierung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen
    • Innovative Formen der Engagementförderung (z. B. Stadtteilkassen)
    • Maßnahmen der Bürgerbeteiligung
    • Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Hilfemöglichkeiten für die Zielgruppe
    • Maßnahmen zur Begegnung verschiedener Kultu-ren und Religionen
    • Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit und positiver Imageförderung

Umsetzung/Förderung

  • Antragsberechtigte: juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen
  • Förderfähige Kosten: Personal- oder Sachausgaben (Mindestförderung i. d. R. 2.500 Euro)
  • Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) bis zu 1,0 Stelle (Förderung max. 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. max. 90 % für Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen)
  • Fördersumme für Sachausgaben max. 10.000 Euro je Maßnahme
  • Jährliche Antragsfristen: 31. Oktober (erste Antragsrunde) sowie 30. April (zweite Antragsrunde, sofern noch Mittel vorhanden sind)
  • Richtlinie gültig bis 31.12.2027

Nähere Informationen


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